Rechtsanwälte, Steuerberater oder Ärzte unterliegen der beruflichen Verschwiegenheitspflicht. Doch wie weit reicht diese im Steuerrecht, wenn der Fiskus Einblick in sensible Daten verlangt? Insbesondere das Fahrtenbuch steht dabei häufig im Mittelpunkt. Das Finanzgericht (FG) Hamburg hat mit Urteil vom 13.11.2024 (Az. 3 K 111/21) klargestellt, dass eine teilweise Schwärzung von Einträgen zulässig ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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