Hamburg (ots) -
Es ist ein bekanntes Problem in den Parks und Gärten: Ende Juli wuchert die Hecke, und der Gärtner rückt an - doch in den dichten Zweigen sitzt eine Amsel und zieht ihren Nachwuchs auf. Während die Elternvögel vor den Scherenblättern flüchten können, sind die Jungen oft noch flugunfähig. Sie bleiben allein zurück oder werden von den Schneiden verletzt, nicht selten tödlich. Liegt das Nest frei, sind die Küken zudem leichte Beute für Katzen, Marder und andere Beutegreifer. "Beim Einsatz von elektrischen Heckenscheren ist die Verletzungsgefahr besonders hoch, denn sie schneiden in nur kurzer Zeit schnell und radikal das Grün weg", sagt Lea-Carina Hinrichs von der Deutschen Wildtier Stiftung.
Was viele nicht wissen - oder ignorieren: Laut Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5) ist es vom 1. März bis zum 30. September verboten, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze stark zurückzuschneiden oder zu entfernen. Erlaubt sind in dieser Zeit nur schonende Form- und Pflegeschnitte. Doch wo endet der Form- und Pflegeschnitt, wo beginnt der vogelgefährdende Radikalschnitt?
"Ein erlaubter Schnitt liegt vor, wenn einzelne Zweige seitlich oder nach oben aus der Hecke ragen und so gestutzt werden, dass die ursprüngliche Höhe und Breite der Hecke erhalten bleiben. Keinesfalls bedeutet das, dass man die ganze Hecke stutzen oder in geometrische Form schneiden darf", sagt Hinrichs. Wer beim Schneiden ein Nest zerstört oder Jungvögel gefährdet, riskiert Bußgelder von mehreren tausend Euro.
Dem Vogelschutz zuliebe heißt es also: Finger weg von der elektrischen Heckenschere. Und mit der normalen Astschere nur das Nötigste abschneiden, zum Beispiel, um Wege freizuhalten. Immer gilt es, genau hinzuschauen, ob gefiedertes Leben im Grün steckt. Denn Amsel, Zaunkönig, Heckenbraunelle und Rotkehlchen brüten oft mehrmals im Jahr - vor allem, wenn das Futterangebot stimmt. Und das ist in diesem vielerorts regenreichen Sommer in vielen naturnahen Gärten der Fall: Regenwürmer und Insekten sind ausreichend vorhanden. Perfekte Bedingungen für eine zweite Brut - die es zu schützen gilt.
Foto auf Anfrage
Pressekontakt:
Jenifer Calvi
Pressereferentin Deutsche Wildtier Stiftung
Telefon 040-970 78 69 - 14
J.Calvi@DeutscheWildtierStiftung.de
www.DeutscheWildtierStiftung.de
Original-Content von: Deutsche Wildtier Stiftung, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/37587/6084159
Es ist ein bekanntes Problem in den Parks und Gärten: Ende Juli wuchert die Hecke, und der Gärtner rückt an - doch in den dichten Zweigen sitzt eine Amsel und zieht ihren Nachwuchs auf. Während die Elternvögel vor den Scherenblättern flüchten können, sind die Jungen oft noch flugunfähig. Sie bleiben allein zurück oder werden von den Schneiden verletzt, nicht selten tödlich. Liegt das Nest frei, sind die Küken zudem leichte Beute für Katzen, Marder und andere Beutegreifer. "Beim Einsatz von elektrischen Heckenscheren ist die Verletzungsgefahr besonders hoch, denn sie schneiden in nur kurzer Zeit schnell und radikal das Grün weg", sagt Lea-Carina Hinrichs von der Deutschen Wildtier Stiftung.
Was viele nicht wissen - oder ignorieren: Laut Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5) ist es vom 1. März bis zum 30. September verboten, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze stark zurückzuschneiden oder zu entfernen. Erlaubt sind in dieser Zeit nur schonende Form- und Pflegeschnitte. Doch wo endet der Form- und Pflegeschnitt, wo beginnt der vogelgefährdende Radikalschnitt?
"Ein erlaubter Schnitt liegt vor, wenn einzelne Zweige seitlich oder nach oben aus der Hecke ragen und so gestutzt werden, dass die ursprüngliche Höhe und Breite der Hecke erhalten bleiben. Keinesfalls bedeutet das, dass man die ganze Hecke stutzen oder in geometrische Form schneiden darf", sagt Hinrichs. Wer beim Schneiden ein Nest zerstört oder Jungvögel gefährdet, riskiert Bußgelder von mehreren tausend Euro.
Dem Vogelschutz zuliebe heißt es also: Finger weg von der elektrischen Heckenschere. Und mit der normalen Astschere nur das Nötigste abschneiden, zum Beispiel, um Wege freizuhalten. Immer gilt es, genau hinzuschauen, ob gefiedertes Leben im Grün steckt. Denn Amsel, Zaunkönig, Heckenbraunelle und Rotkehlchen brüten oft mehrmals im Jahr - vor allem, wenn das Futterangebot stimmt. Und das ist in diesem vielerorts regenreichen Sommer in vielen naturnahen Gärten der Fall: Regenwürmer und Insekten sind ausreichend vorhanden. Perfekte Bedingungen für eine zweite Brut - die es zu schützen gilt.
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