EQS-Ad-hoc: Accentro Real Estate AG / Schlagwort(e): Finanzierung/Immobilien Unterzeichnung Lock-up Agreement, Vorlage Entwurf Sanierungsgutachten und Finalisierung Restrukturierungsplan einschließlich Neubesetzung Aufsichtsrat Berlin, 25. Juli 2025 - Nach erzielter Einigung über die letzten offenen kommerziellen Punkte des zwischen der Accentro und der sogenannten Ad Hoc Gruppe vereinbarten Restrukturierungskonzepts, bestätigt durch ein im Entwurf vorliegendes Sanierungsgutachten nach IDW S6, hat der Vorstand heute die finale Fassung des Lock-up Agreements (inklusive eines Term Sheets, welches die wesentlichen Parameter des Restrukturierungskonzepts im Wesentlichen in der am 29. März 2025 bekannt gegebenen Form enthält) und die finale Fassung des Restrukturierungsplans verabschiedet. Vor diesem Hintergrund wird der Vorstand den Restrukturierungsplan nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) heute beim zuständigen Restrukturierungsgericht Berlin einreichen und einen Erörterungs- und Abstimmungstermin beantragen. Basierend auf der finalen Unternehmensplanung wird Accentro nach Bestätigung des Restrukturierungsplans Neue Super Senior Anleihen in Höhe von EUR 77 Mio. mit einem Barzinssatz von 10 % pro Jahr und einer Fälligkeit am 31. Dezember 2027 (sofern nicht vorher zurückgezahlt) zur Refinanzierung der Überbrückungsanleihen, Bereitstellung zusätzlicher Betriebsmittel und Begleichung von Transaktionskosten ausgeben. Accentro kann sich entscheiden, die Zinsen nicht in bar, sondern in Form einer Sachleistung durch Erhöhung des ausstehenden Kapitalbetrags der Neuen Super Senior Anleihen zu zahlen. Accentro geht davon aus, dass ein Gläubiger der Anleihe 2020/2026 das Recht haben wird, für jeweils 469 von ihm gehaltenen Anleihen 2020/2026 eine Neue Super Senior Anleihe zu zeichnen und ein Gläubiger der Anleihe 2021/2029 das Recht haben wird, für jeweils 5 von ihm gehaltenen Anleihen 2021/2029 eine Neue Super Senior Anleihe zu zeichnen. Zusätzlich berechtigt jede Neue Super Senior Anleihe jeden Gläubiger der Anleihe 2020/2026 zum Erwerb von 319 neuen Aktien der Accentro im Rahmen der Barkapitalerhöhung unter Bezugsrechteausschluss aller Aktionäre mit Ausnahme von ADLER. Eine Umsetzung bis zum 30. September 2025 unterstellt, wird der jeweils ausstehende Kapitalbetrag der Anleihe 2020/2026 und der Anleihe 2021/2029 (zusammen die "Ausstehenden Anleihen") im Verhältnis von 32,68 % zu 67,32 % vorrangig besichertes Kapital mit einer Laufzeit bis zum 30. September 2029 und unbesichertes, qualifiziert nachrangiges Kapital mit einer Laufzeit bis zum 30. Dezember 2034 aufgeteilt, während im Falle einer späteren Umsetzung die nach dem 30. September 2025 anfallenden Zinsen nur das unbesicherte, qualifiziert nachrangige Kapital erhöhen. Die Neuen Super Senior Anleihen und die Ausstehenden Anleihen sehen das folgende Konzept einer kumulativen Pflichtrückzahlung vor:
Gemäß dem Restrukturierungsplan und unter der auflösenden Bedingung, dass die im Restrukturierungsplan vorgesehenen relevanten Fremd- und Eigenkapitalmaßnahmen (einschließlich der Ausgabe Neuer Super Senior Bonds) bis spätestens 31. Dezember 2025 umgesetzt werden, erklären die Anleihegläubiger, auf etwaige Rückzahlungs- und Vorfälligkeitsrechte zu verzichten und die Zahlung von Beträgen, die nach dem 30. September 2025 im Rahmen der bestehenden Anleihen fällig werden, nicht ernsthaft einzufordern. Im Übrigen sieht der Restrukturierungsplan im Wesentlichen die Schaffung der bereits mit Mitteilung vom 29. März 2025 genannten Eigen- und Fremdkapitalstruktur vor. Ergänzend beinhaltet der Restrukturierungsplan nunmehr die Abberufung der aktuellen Aufsichtsratsmitglieder und die Bestellung von Lenny Lionel Michel, Paul Sisak sowie Dr. Nedim Cen in den Aufsichtsrat.
Thomas Eisenlohr, Head of Investor Relations
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