Wann D&O-Versicherungen bei Insolvenzpflichtverstößen nicht mehr zahlen: Der Deckungsmantel ist dünner als oftmals geglaubt. Von Arthur P. Vorreiter* Ein Geschäftsführer, der bei eingetretener Insolvenzreife untätig bleibt, riskiert nicht nur zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen - sondern verliert auch den Rückhalt seiner D&O-Versicherung. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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