Wer in großem Stil Wertpapiergeschäfte tätigt, kann durch umfangreiche Handelsaktivitäten den Fiskus auf den Plan rufen. Welche Punkte zu beachten sind Der Hintergrund: Wer als Privatanleger in großem Stil Wertpapiergeschäfte tätigt, läuft aus steuerlicher Sicht Gefahr, die Grenze zur gewerblichen Tätigkeit zu überschreiten. Für die eigene Vermögensverwaltung fällt zwar grundsätzlich keine Gewerbesteuer an. Erträge werden fiskalisch als Einkünfte ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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