Wer bei Gelb an einer Ampel weiterfährt, haftet nicht automatisch mit. Eine Rollerfahrerin passierte ein Gelblicht und prallte gegen ein Auto. Das Gericht gab der Frau keine Mitschuld: Die volle Haftung treffe Autofahrer, Halter und dessen Versicherung. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) hat in einem aktuellen Beschluss klargestellt, wie das Gelblicht an einer Ampel im Straßenverkehr rechtlich zu bewerten ist. Demnach verpflichtet ein Gelblicht gemäß § 37 StVO dazu, "vor der Kreuzung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2025 AssCompact