Frankfurt (ots) -
Die energetische Sanierung der deutschen Wohngebiete ist für die Erreichung der klimapolitischen Ziele und damit zur Senkung des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen von hoher Relevanz. Mit der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) sollen daher Lösungen gefunden werden, wie die Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 klimaneutral und bezahlbar gestaltet werden kann. Die Umsetzung der Transformationsmaßnahmen kann allerdings mehrere Jahre dauern, bis diese bei den Bürgern ankommen, was für Haus- und Immobilienbesitzer bis dahin durchaus teuer werden könnte. Was Bürger und Hausbesitzer zur KWP wissen müssen und was von ihnen zu tun ist, kann in einer aktuellen Frage- und Antwortliste der Allianz Freie Wärme unter www.freie-waerme.de nachgelesen werden.
Warten auf KWP-Maßnahmen lohnt nicht - hohe Fördermittel für neue Heizung nutzen
Das Warten auf langwierige Umsetzungsmaßnahmen, die im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanungen beschlossen werden, lohnt sich in der Regel nicht. Bis alle Planungsprozesse, Beschlüsse, Bau- und Installationsarbeiten abgeschlossen sind kann es Jahre dauern. Ob geplante Maßnahmen überhaupt kommen, dafür gibt es in den Frühphasen keine Garantien. Wer jedoch schon jetzt seine Heizung modernisiert und auf effiziente Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien umstellt, heizt klimafreundlich und profitiert direkt von Energie- und Kosteneinsparungen, hohen staatlichen Fördermitteln und einer zügigen Umsetzung durch das Fachhandwerk. Je nach Heiztechnik werden bis zu 70 % der Investitionskosten staatlich gefördert.
Einspareffekte durch Heizungsmodernisierungen ohne längere Wartezeiten möglich
Die KWP selbst und die mit ihr vorgeschlagenen Maßnahmen sind rechtlich unverbindlich. Das heißt, es entstehen daraus keine direkten Pflichten für die Bürger. "Um beim Heizen Energie und Kosten zu sparen, ist es nicht notwendig, auf die KWP zu warten, da das Heizungsbauerhandwerk derzeit ohne längere Wartezeiten schnell und zuverlässig bei der Modernisierung der Heizungsanlagen vorankommt", empfiehlt Andreas Müller, Hauptgeschäftsführer des Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK).
Mehrere klimafreundliche Heiztechniken stehen zur Wahl
Nach dem im Januar 2024 in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind je nach Wünschen und Möglichkeiten der Sanierer recht viele effiziente Heizungstechniken möglich. "Will man jetzt vorausschauend die Heizung modernisieren und von den hohen staatlichen Fördermitteln profitieren, dann empfiehlt es sich, direkt die im § 71 GEG zugelassenen Heizungstechniken mit einem Anteil von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien- zu wählen", rät Andreas Müller. Dies sind z. B.: elektrisch betriebene Wärmepumpen, Biomasseheizungen (z. B. Scheitholz, Pellets, Hackschnitzel), Wärmepumpe-Hybridheizungen in Kombination mit einem Öl- bzw. Gasbrennwertkessel, Öl-/Gasheizungen mit Bio-Methan, biogenem Flüssiggas, erneuerbaren Flüssigbrennstoffen, Solarthermie oder grünem bzw. blauem Wasserstoff, "H2-Ready"-Gasheizungen sowie Stromdirektheizungen.
Einzelraumfeuerstätten auf Basis nahezu CO2-neutraler Holzenergie (Pellets, Scheitholz) sind nach wie vor erlaubt und können mit pauschal 10 % auf die 65 %-EE-Anforderung angerechnet werden. Da sich die Gebäude wie auch die individuellen Möglichkeiten der Hausbesitzer unterscheiden, sollte man sich vor jeder Entscheidung von Heizungsfachleuten, wie etwa den Heizungs-/Ofenbauern, Schornsteinfegern, Energieberatern oder von seinen Energiehändlern beraten lassen.
Aktuelle Fragen-/Antwortliste für Bürger/Hausbesitzer zur KWP: www.freie-waerme.de
Pressekontakt:
Pressestelle Allianz Freie Wärme
Jürgen Bähr
Telefon: +49 2247 9001 811
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/111056/6085793
Die energetische Sanierung der deutschen Wohngebiete ist für die Erreichung der klimapolitischen Ziele und damit zur Senkung des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen von hoher Relevanz. Mit der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) sollen daher Lösungen gefunden werden, wie die Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 klimaneutral und bezahlbar gestaltet werden kann. Die Umsetzung der Transformationsmaßnahmen kann allerdings mehrere Jahre dauern, bis diese bei den Bürgern ankommen, was für Haus- und Immobilienbesitzer bis dahin durchaus teuer werden könnte. Was Bürger und Hausbesitzer zur KWP wissen müssen und was von ihnen zu tun ist, kann in einer aktuellen Frage- und Antwortliste der Allianz Freie Wärme unter www.freie-waerme.de nachgelesen werden.
Warten auf KWP-Maßnahmen lohnt nicht - hohe Fördermittel für neue Heizung nutzen
Das Warten auf langwierige Umsetzungsmaßnahmen, die im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanungen beschlossen werden, lohnt sich in der Regel nicht. Bis alle Planungsprozesse, Beschlüsse, Bau- und Installationsarbeiten abgeschlossen sind kann es Jahre dauern. Ob geplante Maßnahmen überhaupt kommen, dafür gibt es in den Frühphasen keine Garantien. Wer jedoch schon jetzt seine Heizung modernisiert und auf effiziente Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien umstellt, heizt klimafreundlich und profitiert direkt von Energie- und Kosteneinsparungen, hohen staatlichen Fördermitteln und einer zügigen Umsetzung durch das Fachhandwerk. Je nach Heiztechnik werden bis zu 70 % der Investitionskosten staatlich gefördert.
Einspareffekte durch Heizungsmodernisierungen ohne längere Wartezeiten möglich
Die KWP selbst und die mit ihr vorgeschlagenen Maßnahmen sind rechtlich unverbindlich. Das heißt, es entstehen daraus keine direkten Pflichten für die Bürger. "Um beim Heizen Energie und Kosten zu sparen, ist es nicht notwendig, auf die KWP zu warten, da das Heizungsbauerhandwerk derzeit ohne längere Wartezeiten schnell und zuverlässig bei der Modernisierung der Heizungsanlagen vorankommt", empfiehlt Andreas Müller, Hauptgeschäftsführer des Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK).
Mehrere klimafreundliche Heiztechniken stehen zur Wahl
Nach dem im Januar 2024 in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind je nach Wünschen und Möglichkeiten der Sanierer recht viele effiziente Heizungstechniken möglich. "Will man jetzt vorausschauend die Heizung modernisieren und von den hohen staatlichen Fördermitteln profitieren, dann empfiehlt es sich, direkt die im § 71 GEG zugelassenen Heizungstechniken mit einem Anteil von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien- zu wählen", rät Andreas Müller. Dies sind z. B.: elektrisch betriebene Wärmepumpen, Biomasseheizungen (z. B. Scheitholz, Pellets, Hackschnitzel), Wärmepumpe-Hybridheizungen in Kombination mit einem Öl- bzw. Gasbrennwertkessel, Öl-/Gasheizungen mit Bio-Methan, biogenem Flüssiggas, erneuerbaren Flüssigbrennstoffen, Solarthermie oder grünem bzw. blauem Wasserstoff, "H2-Ready"-Gasheizungen sowie Stromdirektheizungen.
Einzelraumfeuerstätten auf Basis nahezu CO2-neutraler Holzenergie (Pellets, Scheitholz) sind nach wie vor erlaubt und können mit pauschal 10 % auf die 65 %-EE-Anforderung angerechnet werden. Da sich die Gebäude wie auch die individuellen Möglichkeiten der Hausbesitzer unterscheiden, sollte man sich vor jeder Entscheidung von Heizungsfachleuten, wie etwa den Heizungs-/Ofenbauern, Schornsteinfegern, Energieberatern oder von seinen Energiehändlern beraten lassen.
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