Wiesbaden (ots) -
Am Strand oder am Pool, beim Wandern oder beim Eis essen: Viele Eltern teilen gerne Urlaubsfotos ihrer Kinder über Messengerdienst oder Soziale Medien. Das ist jedoch nicht ohne Risiko, warnt das Infocenter der R+V-Versicherung. Die Fotos könnten in falsche Hände geraten.
Grundsätzlich sollten Bilder und Videos von Kindern nie unüberlegt ins Internet eingestellt werden. Das gilt vor allem im Urlaub, etwa wenn der Nachwuchs in Badesachen zu sehen ist. "Einmal im Netz hochgeladen, sind Fotos in der Regel über Jahre hinweg zugänglich und können sogar in Suchmaschinen gefunden werden", sagt Stefan Schmutterer, CyberRisk-Experte bei der R+V Versicherung.
Sind die Bilder erstmal auf Instagram, Facebook und Co., können Dritte darauf zugreifen und sie verwenden - für werbliche Zwecke oder sogar für pornografische Seiten. "Dafür nutzen Kriminelle auch vermeintlich harmlose Urlaubsbilder von Kindern und bearbeiten diese, inzwischen ganz einfach mit Hilfe von KI", erklärt Schmutterer. Er empfiehlt geschlossene Chat-Gruppen oder passwortgeschützte Online-Ordner: Dann können nur Bekannte die Bilder und Videos sehen.
Perspektive des Kindes einnehmen
Ein weiterer Aspekt ist das Umfeld des Kindes. Posten die Eltern einen peinlichen Schnappschuss, kann die Tochter oder der Sohn schnell zum Gespött von Gleichaltrigen werden. Gut zu wissen: Auch das eigene Kind hat ein Recht am eigenen Bild und an seiner Privatsphäre. So darf ein Bild von einem über 14-Jährigen nur mit seiner Einwilligung geteilt werden. Bei jüngeren Kindern tragen die Erziehungsberechtigten die Verantwortung für die Veröffentlichung. R+V-Experte Schmutterer rät, auch diese Altersgruppe nach ihrem Einverständnis zu fragen. "Viele Kinder haben schon früh eine Meinung dazu, ob Fotos von ihnen ins Netz gestellt werden sollen oder nicht." Zudem entwickeln sie Medienkompetenz, wenn man mit ihnen über die möglichen Risiken beim Veröffentlichen von Fotos spricht.
Wird ein Foto gepostet, kann man die Anonymität des Kindes mit einfachen Mitteln wahren. "Am sichersten ist eine Aufnahme von hinten", sagt Stefan Schmutterer. Bei Fotos von vorne kann das Gesicht verpixelt, übermalt oder mit einem Smiley bedeckt werden. Auch eine Kopfbedeckung oder Sonnenbrille können einen Großteil des Gesichts unkenntlich machen.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Wenn nicht nur das eigene Kind auf dem Foto ist, müssen auch die anderen Eltern der Veröffentlichung zustimmen.
- Wichtig: Den Geschäftsbedingungen von Social-Media-Plattformen zufolge geben Eltern in der Regel das Nutzungsrecht für gepostete Bilder oder Videos ab.
- Persönliche Daten wie Name, Geburtstagsdatum oder Wohnort sollten niemals veröffentlicht werden.
Pressekontakt:
R+V-Infocenter
06172/9022-131
ruv-infocenter@arts-others.de
http://infocenter.ruv.de
Original-Content von: R+V Infocenter, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/63400/6086191
Am Strand oder am Pool, beim Wandern oder beim Eis essen: Viele Eltern teilen gerne Urlaubsfotos ihrer Kinder über Messengerdienst oder Soziale Medien. Das ist jedoch nicht ohne Risiko, warnt das Infocenter der R+V-Versicherung. Die Fotos könnten in falsche Hände geraten.
Grundsätzlich sollten Bilder und Videos von Kindern nie unüberlegt ins Internet eingestellt werden. Das gilt vor allem im Urlaub, etwa wenn der Nachwuchs in Badesachen zu sehen ist. "Einmal im Netz hochgeladen, sind Fotos in der Regel über Jahre hinweg zugänglich und können sogar in Suchmaschinen gefunden werden", sagt Stefan Schmutterer, CyberRisk-Experte bei der R+V Versicherung.
Sind die Bilder erstmal auf Instagram, Facebook und Co., können Dritte darauf zugreifen und sie verwenden - für werbliche Zwecke oder sogar für pornografische Seiten. "Dafür nutzen Kriminelle auch vermeintlich harmlose Urlaubsbilder von Kindern und bearbeiten diese, inzwischen ganz einfach mit Hilfe von KI", erklärt Schmutterer. Er empfiehlt geschlossene Chat-Gruppen oder passwortgeschützte Online-Ordner: Dann können nur Bekannte die Bilder und Videos sehen.
Perspektive des Kindes einnehmen
Ein weiterer Aspekt ist das Umfeld des Kindes. Posten die Eltern einen peinlichen Schnappschuss, kann die Tochter oder der Sohn schnell zum Gespött von Gleichaltrigen werden. Gut zu wissen: Auch das eigene Kind hat ein Recht am eigenen Bild und an seiner Privatsphäre. So darf ein Bild von einem über 14-Jährigen nur mit seiner Einwilligung geteilt werden. Bei jüngeren Kindern tragen die Erziehungsberechtigten die Verantwortung für die Veröffentlichung. R+V-Experte Schmutterer rät, auch diese Altersgruppe nach ihrem Einverständnis zu fragen. "Viele Kinder haben schon früh eine Meinung dazu, ob Fotos von ihnen ins Netz gestellt werden sollen oder nicht." Zudem entwickeln sie Medienkompetenz, wenn man mit ihnen über die möglichen Risiken beim Veröffentlichen von Fotos spricht.
Wird ein Foto gepostet, kann man die Anonymität des Kindes mit einfachen Mitteln wahren. "Am sichersten ist eine Aufnahme von hinten", sagt Stefan Schmutterer. Bei Fotos von vorne kann das Gesicht verpixelt, übermalt oder mit einem Smiley bedeckt werden. Auch eine Kopfbedeckung oder Sonnenbrille können einen Großteil des Gesichts unkenntlich machen.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Wenn nicht nur das eigene Kind auf dem Foto ist, müssen auch die anderen Eltern der Veröffentlichung zustimmen.
- Wichtig: Den Geschäftsbedingungen von Social-Media-Plattformen zufolge geben Eltern in der Regel das Nutzungsrecht für gepostete Bilder oder Videos ab.
- Persönliche Daten wie Name, Geburtstagsdatum oder Wohnort sollten niemals veröffentlicht werden.
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