Auch Einmalzahlungen aus Direktversicherungen unterliegen der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung. Das hat das LSG Berlin-Brandenburg erneut bestätigt. Ein Rentner scheiterte mit seiner Berufung gegen entsprechende Beitragsbescheide seiner Krankenkasse. Ein 1959 geborener Rentner wehrte sich vor Gericht gegen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, die auf die Auszahlung seiner Lebensversicherung erhoben wurden. Sein früherer Arbeitgeber hatte eine Direktversicherung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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