Berlin (ots) -
Der VAUNET bewertet das angekündigte Upgrade der bestehenden Filmfördertöpfe DFFF I+II und GMPF ab 2026 als ein äußerst wichtiges Signal für die Branche. Dass Medienstaatsminister Wolfram Weimer mit Tempo das dringende Anliegen aufgreift, den Filmstandort Deutschland zu beleben, ist sehr zu begrüßen. Die Maßnahme kann jedoch nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einem international wettbewerbsfähigen Steueranreizmodell sein und erfordert, dass die in der GMPF-Richtlinie geregelte Limitierung des Finanzierungsanteils zu Lasten der Rundfunkveranstalter beendet wird.
Die noch unter Einwilligungsvorbehalt des Bundesfinanzministeriums stehenden zusätzlichen Mittel werden zumindest zeitweise für mehr Planungssicherheit in der Film- und Serienproduktion sorgen. Das geforderte "Junktim von Fördern und Fordern" als Hebel zur Einführung einer gesetzlichen Investitionsverpflichtung ist allerdings mehr als befremdlich. Der VAUNET warnt unverändert vor Markteingriffen.
Daniela Beaujean, Geschäftsführerin des VAUNET: "Die ins Spiel gebrachte Verknüpfung mit einer gesetzlichen Investitionsverpflichtung konterkariert das Ziel verlässlicher Investitionen. Darüber hinaus käme sie angesichts des schwierigen wirtschaftlichen Umfeldes und der aktuellen Entwicklungen auf dem Medienmarkt zur Unzeit. Sie garantiert keine zusätzlichen Produktionen in Deutschland, sondern schafft neue Unsicherheiten.Vielmehr sollten zunächst die Effekte der Aufstockung abgewartet werden."
"Wir stehen weiterhin bereit, gemeinsam mit Politik und Branche einen konstruktiven Weg zu finden - dazu können auch freiwillige Selbstverpflichtungen oder eine Branchenvereinbarung gehören", so Beaujean.
Über VAUNET:
VAUNET ist der Spitzenverband der privaten Audio- und audiovisuellen Medien in Deutschland und vertritt die Interessen von rund 160 Mitgliedsunternehmen aus den Bereichen TV, Radio, Web und Streaming. Der Wirtschaftsverband setzt sich national und international für die politischen und wirtschaftlichen Anliegen der Branche sowie die Vermittlung ihrer besonderen gesellschaftspolitischen und kulturellen Bedeutung ein.
Für Rückfragen:
Pressesprecher Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH
T | +49 30 3 98 80-101, E | hs@schultz-kommunikation.com
VAUNET - Verband Privater Medien e.V.
Stromstraße 1, 10555 Berlin
Rue des Deux Eglises 26, B-1000 Bruxelles - Büro Brüssel
T | +49 30 3 98 80-0, F | +49 30 3 98 80-148
E | info@vau.net
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/6895/6087394
Der VAUNET bewertet das angekündigte Upgrade der bestehenden Filmfördertöpfe DFFF I+II und GMPF ab 2026 als ein äußerst wichtiges Signal für die Branche. Dass Medienstaatsminister Wolfram Weimer mit Tempo das dringende Anliegen aufgreift, den Filmstandort Deutschland zu beleben, ist sehr zu begrüßen. Die Maßnahme kann jedoch nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einem international wettbewerbsfähigen Steueranreizmodell sein und erfordert, dass die in der GMPF-Richtlinie geregelte Limitierung des Finanzierungsanteils zu Lasten der Rundfunkveranstalter beendet wird.
Die noch unter Einwilligungsvorbehalt des Bundesfinanzministeriums stehenden zusätzlichen Mittel werden zumindest zeitweise für mehr Planungssicherheit in der Film- und Serienproduktion sorgen. Das geforderte "Junktim von Fördern und Fordern" als Hebel zur Einführung einer gesetzlichen Investitionsverpflichtung ist allerdings mehr als befremdlich. Der VAUNET warnt unverändert vor Markteingriffen.
Daniela Beaujean, Geschäftsführerin des VAUNET: "Die ins Spiel gebrachte Verknüpfung mit einer gesetzlichen Investitionsverpflichtung konterkariert das Ziel verlässlicher Investitionen. Darüber hinaus käme sie angesichts des schwierigen wirtschaftlichen Umfeldes und der aktuellen Entwicklungen auf dem Medienmarkt zur Unzeit. Sie garantiert keine zusätzlichen Produktionen in Deutschland, sondern schafft neue Unsicherheiten.Vielmehr sollten zunächst die Effekte der Aufstockung abgewartet werden."
"Wir stehen weiterhin bereit, gemeinsam mit Politik und Branche einen konstruktiven Weg zu finden - dazu können auch freiwillige Selbstverpflichtungen oder eine Branchenvereinbarung gehören", so Beaujean.
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