Berlin (ots) -
Den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts über den Bundeshaushalt 2026 sowie zur Finanzplanung bis 2029 kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe:
"Es ist ein gutes Signal, dass der Bundeshaushalt 2026 nun zügig Mittel aus dem kreditfinanzierten Sondervermögen mobilisiert, um den Investitionsstau bei der Infrastruktur zu lösen. Die geplanten rund 34 Mrd. Euro für Straße, Schiene und Wasserstraße zeigen den politischen Willen, den Wirtschaftsstandort Deutschland zukunftsfähig zu machen. Dieser Weg muss jetzt konsequent und über die Laufzeit des Sondervermögens hinaus verstetigt werden. Denn das Sondervermögen allein löst nämlich nicht dauerhaft die Kurzatmigkeit der Finanzierung nach Kassenlage - wie der jüngste Vergabestopp bei der Autobahn GmbH eindrucksvoll belegt. Parallel zur Umsetzung des Sondervermögens muss jetzt an der Überleitung zu Finanzierungsmodellen, wie von der Verkehrsministerkonferenz (VMK) vorgeschlagenen Fondstrukturen, gearbeitet werden. Letztlich wird der derzeitige Mittelzuwachs für die Investitionen bei der Infrastruktur über das Sondervermögen generiert, während wir gleichzeitig einen Rückgang der Investitionslinien für die Infrastruktur bei den Verkehrsträgern im Kernhaushalt des Verkehrsministeriums gegenüber der Linie in 2024 sehen. Sinn und Zweck des schuldenfinanzierten Sondervermögens war und ist es aber, zusätzliche Investitionen zu finanzieren.
Im Wohnungsbau fehlt die Perspektive. Zwar ist der Mittelaufwuchs im sozialen Wohnungsbau um 400 Mio. Euro sowie in der Städtebauförderung um gut 200 Mio. Euro positiv zu bewerten und auch die Förderlinien im freifinanzierten Wohnungsneubau bleiben stabil. Doch das reicht nicht aus, um den Wohnungsmarkt spürbar zu entlasten. Ohne gezielte Investitionsanreize lässt sich selbst mit einem "Bau-Turbo" kein Tempo gewinnen. Was weiterhin fehlt, ist ein kraftvoller Impuls - etwa durch ein spezifisches Förderprogramm für Projekte zumindest im Bauüberhang, das den EH55-Standard mit regenerativer Heizung kombiniert, wie es die Bundesregierung selbst angekündigt hat.
Dass dieser Investitionsimpuls in der Haushaltsplanung 2026 weiter ausbleibt, ist vor dem Hintergrund, dass die Mittel für die energetische Sanierung im Gebäudebestand um gut drei Milliarden Euro gekürzt werden, besonders unverständlich. Hier hat es für Investitionen in Wohnimmobilien keine annähernde Kompensation gegeben. Im Gegenteil, auch bei der Förderung über Zuschüsse im Rahmen des Programms "Altersgerecht Umbauen" gibt es keine Neuauflage sondern nur eine Abfinanzierung der bestehenden Programme. Das verkennt deutlich die Herausforderungen, die wir bei der Anpassung unseres Gebäudebestandes bei einer alternden Bevölkerung haben. Im Bereich Wohnungsbau brauchen wir im Haushaltsverfahren noch eine deutliche Aufstockung der Investitionsmittel."
Pressekontakt:
Iris Rabe
Leiterin Abteilung Kommunikation und Presse
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail rabe@zdb.de
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Den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts über den Bundeshaushalt 2026 sowie zur Finanzplanung bis 2029 kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe:
"Es ist ein gutes Signal, dass der Bundeshaushalt 2026 nun zügig Mittel aus dem kreditfinanzierten Sondervermögen mobilisiert, um den Investitionsstau bei der Infrastruktur zu lösen. Die geplanten rund 34 Mrd. Euro für Straße, Schiene und Wasserstraße zeigen den politischen Willen, den Wirtschaftsstandort Deutschland zukunftsfähig zu machen. Dieser Weg muss jetzt konsequent und über die Laufzeit des Sondervermögens hinaus verstetigt werden. Denn das Sondervermögen allein löst nämlich nicht dauerhaft die Kurzatmigkeit der Finanzierung nach Kassenlage - wie der jüngste Vergabestopp bei der Autobahn GmbH eindrucksvoll belegt. Parallel zur Umsetzung des Sondervermögens muss jetzt an der Überleitung zu Finanzierungsmodellen, wie von der Verkehrsministerkonferenz (VMK) vorgeschlagenen Fondstrukturen, gearbeitet werden. Letztlich wird der derzeitige Mittelzuwachs für die Investitionen bei der Infrastruktur über das Sondervermögen generiert, während wir gleichzeitig einen Rückgang der Investitionslinien für die Infrastruktur bei den Verkehrsträgern im Kernhaushalt des Verkehrsministeriums gegenüber der Linie in 2024 sehen. Sinn und Zweck des schuldenfinanzierten Sondervermögens war und ist es aber, zusätzliche Investitionen zu finanzieren.
Im Wohnungsbau fehlt die Perspektive. Zwar ist der Mittelaufwuchs im sozialen Wohnungsbau um 400 Mio. Euro sowie in der Städtebauförderung um gut 200 Mio. Euro positiv zu bewerten und auch die Förderlinien im freifinanzierten Wohnungsneubau bleiben stabil. Doch das reicht nicht aus, um den Wohnungsmarkt spürbar zu entlasten. Ohne gezielte Investitionsanreize lässt sich selbst mit einem "Bau-Turbo" kein Tempo gewinnen. Was weiterhin fehlt, ist ein kraftvoller Impuls - etwa durch ein spezifisches Förderprogramm für Projekte zumindest im Bauüberhang, das den EH55-Standard mit regenerativer Heizung kombiniert, wie es die Bundesregierung selbst angekündigt hat.
Dass dieser Investitionsimpuls in der Haushaltsplanung 2026 weiter ausbleibt, ist vor dem Hintergrund, dass die Mittel für die energetische Sanierung im Gebäudebestand um gut drei Milliarden Euro gekürzt werden, besonders unverständlich. Hier hat es für Investitionen in Wohnimmobilien keine annähernde Kompensation gegeben. Im Gegenteil, auch bei der Förderung über Zuschüsse im Rahmen des Programms "Altersgerecht Umbauen" gibt es keine Neuauflage sondern nur eine Abfinanzierung der bestehenden Programme. Das verkennt deutlich die Herausforderungen, die wir bei der Anpassung unseres Gebäudebestandes bei einer alternden Bevölkerung haben. Im Bereich Wohnungsbau brauchen wir im Haushaltsverfahren noch eine deutliche Aufstockung der Investitionsmittel."
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Iris Rabe
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