KARLSRUHE (dpa-AFX) - Im jahrelangen Rechtsstreit um Werbeblocker auf Internetseiten des Medienkonzerns Axel Springer will der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag (8.45 Uhr) eine Entscheidung verkünden. In Karlsruhe geht es um eine Klage des Medienunternehmens Axel Springer gegen den Werbeblocker Adblock Plus. (Az. I ZR 131/23)
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob durch den Werbeblocker die Programmierung der Webseiten unzulässig umgearbeitet und so das Urheberrecht des Verlags verletzt wird. An den Vorinstanzen war Axel Springer erfolglos geblieben.
EuGH-Urteil könnte wegweisend sein
Der BGH als höchstes deutsches Zivilgericht hatte nun eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu einem anderen Fall abgewartet. Dabei ging es um die urheberrechtliche Zulässigkeit von Software, die Nutzern das Manipulieren eines Spielkonsole-Programms ermöglicht ("Cheat-Software").
Der EuGH entschied im Oktober vergangenen Jahres, dass diese Software nicht grundsätzlich gegen Urheberrecht verstoße, solange sie nur vorübergehend Daten im Arbeitsspeicher einer Konsole verändere.
Rechtsstreit hat Vorgeschichte
Es ist auch nicht das erste Mal, dass sich der BGH mit dem Rechtsstreit zwischen Axel Springer und der Kölner Firma Eyeo um den Werbeblocker Adblock Plus befasst. Deutschlands größter Verlag war im Jahr 2018 mit einer Wettbewerbsklage unterlegen. Der BGH sah in dem Angebot von Eyeo weder unlauteren Wettbewerb noch eine rechtswidrige aggressive Geschäftspraxis. Beim zweiten Anlauf stützt sich Springer jetzt auf das Urheberrecht./kre/jml/DP/jha