Ein einfacher Hinweis im Online-Banking reicht nicht: Wenn Banken unwirksame AGB-Klauseln verwendet haben, müssen sie betroffene Kunden gezielt und persönlich informieren. Das OLG Frankfurt am Main macht in einem aktuellen Urteil der Bank klare Vorgaben. Bankkunden, die ein Verwahrentgelt für klassische Spareinlagen zahlen sollten, müssen individuell über die Unwirksamkeit entsprechender Vertragsklauseln informiert werden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main mit einem Urteil klargestellt. Den vollständigen Artikel lesen ...
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