Wer sich nicht an der Aufklärung eines Verkehrsverstoßes beteiligt, muss mit Konsequenzen rechnen. Das gilt insbesondere dann, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. In solchen Fällen darf die Behörde das Führen eines Fahrtenbuchs anordnen, wie auch ein aktueller Fall zeigt. Dem Halter eines Fahrzeugs darf aufgegeben werden, für eine bestimmte Dauer ein Fahrtenbuch zu führen, wenn er bei der Aufklärung von erheblichen Verkehrsverstößen nicht mitwirkt. Daran gibt es nichts zu beanstanden, sagt ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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