Ein Urteil des Bundesgerichtshof sorgt für Klarheit bei der Umlage von energetischen Modernisierungskosten: Für eine Mieterhöhung ist nicht die spätere Energieeinsparung, sondern die begründete Erwartung zum Zeitpunkt der Maßnahme entscheidend. Vermieter dürfen die Kosten für energetische Modernisierungen durch eine Mieterhöhung auf ihre Mieter umlegen. Das gilt auch dann, wenn sich später herausstellt, dass tatsächlich keine Energieeinsparung eingetreten ist. Darauf weist die Wüstenrot Immobilien ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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