Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 18. Juni 2024 eine Verlängerung der Fristen zur Abgabe der Feststellungserklärungen und Anzeigen nach § 18 des Außensteuergesetzes (AStG) bekanntgegeben. Diese betrifft das Feststellungsjahr 2022, dessen Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft nach dem 31. Dezember 2021 beginnt. Diese Maßnahme soll den Unternehmen mehr Zeit geben, ihre steuerlichen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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