Essen (ots) -
Im ersten Halbjahr 2025 wurden nach Angaben des NRW-Flüchtlingsministeriums 2494 Menschen abgeschoben. Dies geht aus einer Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der Neue Ruhr/Neue Rhein Zeitung (NRZ) hervor. "Die Aufenthaltsbeendigung und die rechtmäßige sowie konsequente Rückführung von Gefährdern und Straftätern haben für die Landesregierung hohe Priorität. Denn wir müssen konsequent sein, wenn Menschen unsere Demokratie, unsere Art zu leben und unsere offene Gesellschaft angreifen."
Zu den fünf häufigsten Zielstaaten zählten laut der Statistik der Bundespolizei in diesem Jahr die Türkei (190), Serbien (184), Albanien (182), Georgien (134) und Nordmazedonien (121). Zum Stichtag 30. Juni 2025 waren in NRW insgesamt 53.646 Personen laut Ausländerzentralregister ausreisepflichtig. Die überwiegende Mehrheit von ihnen (44.590 Personen) besitzt jedoch formal eine Duldung. Das Flüchtlingsministerium betont auf Anfrage, dass NRW zu seiner humanitären, fairen und chancengerechten Flüchtlingspolitik steht. Am Ende eines rechtsstaatlichen Asylverfahrens könne auch die Pflicht zur Ausreise bestehen. "Rückführungen und freiwillige Rückkehr sind entsprechend Teil der Migrationspolitik", heißt es.
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Im ersten Halbjahr 2025 wurden nach Angaben des NRW-Flüchtlingsministeriums 2494 Menschen abgeschoben. Dies geht aus einer Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der Neue Ruhr/Neue Rhein Zeitung (NRZ) hervor. "Die Aufenthaltsbeendigung und die rechtmäßige sowie konsequente Rückführung von Gefährdern und Straftätern haben für die Landesregierung hohe Priorität. Denn wir müssen konsequent sein, wenn Menschen unsere Demokratie, unsere Art zu leben und unsere offene Gesellschaft angreifen."
Zu den fünf häufigsten Zielstaaten zählten laut der Statistik der Bundespolizei in diesem Jahr die Türkei (190), Serbien (184), Albanien (182), Georgien (134) und Nordmazedonien (121). Zum Stichtag 30. Juni 2025 waren in NRW insgesamt 53.646 Personen laut Ausländerzentralregister ausreisepflichtig. Die überwiegende Mehrheit von ihnen (44.590 Personen) besitzt jedoch formal eine Duldung. Das Flüchtlingsministerium betont auf Anfrage, dass NRW zu seiner humanitären, fairen und chancengerechten Flüchtlingspolitik steht. Am Ende eines rechtsstaatlichen Asylverfahrens könne auch die Pflicht zur Ausreise bestehen. "Rückführungen und freiwillige Rückkehr sind entsprechend Teil der Migrationspolitik", heißt es.
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