Berlin (ots) -
Handicap International unterstützt die heute eingereichte Klage eines palästinensischen Ehepaares vor dem Verwaltungsgericht Cottbus, um für alle dauerhaft in Deutschland lebenden Menschen einen diskriminierungsfreien Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit zu erstreiten.
Die zuständige Behörde in Brandenburg verweigert dem älteren Ehepaar die deutsche Staatsbürgerschaft, weil es Bürgergeld bezieht. Seit 2024 haben Ausländer*innen immer nur dann einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Das Ehepaar ist aufgrund von Alter und Erkrankungen allerdings auf Unterstützung angewiesen. Nach der jetzigen Regelung gibt es keine Ausnahme für alte Menschen und Menschen mit Behinderungen. Dass diese Vorgabe jene Menschen vom Anspruch auf Einbürgerung ausschließt, verstößt aus Sicht von Handicap International, der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und der Organisation Statefree gegen die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).
Jetzige Regelung diskriminiert Menschen mit Behinderungen und Alte
"Menschen mit Behinderungen, auch wenn sie altersbedingt beeinträchtigt sind, genießen den vollumfänglichen Schutz der UN-Behindertenrechtskonvention", kommentiert Sophia Eckert, Referentin für Flucht und Migration, den Fall. "Der Ausschluss von der Anspruchseinbürgerung, nur weil man aufgrund einer Alterskrankheit oder anderer Behinderungen nicht voll erwerbsfähig ist, verstößt gegen die UN-BRK und das Diskriminierungsverbot."
Das Ehepaar lebt seit 2015 in Deutschland, hat Integrationskurse absolviert, Deutsch gelernt, gearbeitet und sich sozial engagiert. Sie gelten in Deutschland als staatenlos, sind im Rentenalter und auf absehbare Zeit auf staatliche Leistungen angewiesen. Beide sind krank und haben die Feststellung einer Behinderung beantragt. Damit sind sie besonders schutzbedürftig.
"Der deutsche Pass ist keine Bonusprämie für erwirtschaftetes Einkommen. Behörden dürfen alten Menschen mit Behinderung nicht den Weg zur demokratischen Teilhabe versperren, nur weil sie finanzielle Unterstützung bekommen", kritisiert Soraia Da Costa Batista, Juristin und Verfahrenskoordinatorin bei der GFF.
Selbst Ausschüsse des Bundesrats empfehlen gesetzliche Anpassungen
Seit 2024 gewährt das Staatsangehörigkeitsgesetz keinen Anspruch auf Einbürgerung mehr, wenn Menschen Leistungen zur Existenzsicherung beziehen. Davor gab es eine Ausnahmeregelung für Ausländer*innen, die unverschuldet auf solche Leistungen angewiesen waren. Die zuständigen Ausschüsse des Bundesrats haben bereits empfohlen, die Ausnahmeregelung wieder einführen zu wollen.
"Das reformierte Staatsangehörigkeitsrecht schließt Menschen mit Behinderungen, die unverschuldet auf Sozialleistungen angewiesen sind, von der Einbürgerung aus", so Eckert. "Das verstößt gegen das Grundgesetz und gegen zentrale Bestimmungen der UN-BRK. Jetzt sind die Gerichte gefragt, die Achtung der Grund- und Menschenrechte gegenüber Menschen mit Behinderungen wiederherzustellen."
Handicap International (HI) ist eine gemeinnützige Organisation für Nothilfe und Entwicklungszusammenarbeit. Sie unterstützt weltweit Menschen mit Behinderung und besonders Schutzbedürftige. Crossroads ist das Programm von HI für die Verbesserung der Lebenssituation von nach Deutschland geflüchteten und migrierten Menschen mit Behinderungen.
https://www.hi-deutschland-projekte.de/crossroads/
Pressekontakt:
Rouven Brunnert
Handicap International - Crossroads
E-Mail: r.brunnert@hi.org
Telefon: +49 157 80691859
Original-Content von: Handicap International - Crossroads, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/178763/6089883
Handicap International unterstützt die heute eingereichte Klage eines palästinensischen Ehepaares vor dem Verwaltungsgericht Cottbus, um für alle dauerhaft in Deutschland lebenden Menschen einen diskriminierungsfreien Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit zu erstreiten.
Die zuständige Behörde in Brandenburg verweigert dem älteren Ehepaar die deutsche Staatsbürgerschaft, weil es Bürgergeld bezieht. Seit 2024 haben Ausländer*innen immer nur dann einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Das Ehepaar ist aufgrund von Alter und Erkrankungen allerdings auf Unterstützung angewiesen. Nach der jetzigen Regelung gibt es keine Ausnahme für alte Menschen und Menschen mit Behinderungen. Dass diese Vorgabe jene Menschen vom Anspruch auf Einbürgerung ausschließt, verstößt aus Sicht von Handicap International, der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und der Organisation Statefree gegen die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).
Jetzige Regelung diskriminiert Menschen mit Behinderungen und Alte
"Menschen mit Behinderungen, auch wenn sie altersbedingt beeinträchtigt sind, genießen den vollumfänglichen Schutz der UN-Behindertenrechtskonvention", kommentiert Sophia Eckert, Referentin für Flucht und Migration, den Fall. "Der Ausschluss von der Anspruchseinbürgerung, nur weil man aufgrund einer Alterskrankheit oder anderer Behinderungen nicht voll erwerbsfähig ist, verstößt gegen die UN-BRK und das Diskriminierungsverbot."
Das Ehepaar lebt seit 2015 in Deutschland, hat Integrationskurse absolviert, Deutsch gelernt, gearbeitet und sich sozial engagiert. Sie gelten in Deutschland als staatenlos, sind im Rentenalter und auf absehbare Zeit auf staatliche Leistungen angewiesen. Beide sind krank und haben die Feststellung einer Behinderung beantragt. Damit sind sie besonders schutzbedürftig.
"Der deutsche Pass ist keine Bonusprämie für erwirtschaftetes Einkommen. Behörden dürfen alten Menschen mit Behinderung nicht den Weg zur demokratischen Teilhabe versperren, nur weil sie finanzielle Unterstützung bekommen", kritisiert Soraia Da Costa Batista, Juristin und Verfahrenskoordinatorin bei der GFF.
Selbst Ausschüsse des Bundesrats empfehlen gesetzliche Anpassungen
Seit 2024 gewährt das Staatsangehörigkeitsgesetz keinen Anspruch auf Einbürgerung mehr, wenn Menschen Leistungen zur Existenzsicherung beziehen. Davor gab es eine Ausnahmeregelung für Ausländer*innen, die unverschuldet auf solche Leistungen angewiesen waren. Die zuständigen Ausschüsse des Bundesrats haben bereits empfohlen, die Ausnahmeregelung wieder einführen zu wollen.
"Das reformierte Staatsangehörigkeitsrecht schließt Menschen mit Behinderungen, die unverschuldet auf Sozialleistungen angewiesen sind, von der Einbürgerung aus", so Eckert. "Das verstößt gegen das Grundgesetz und gegen zentrale Bestimmungen der UN-BRK. Jetzt sind die Gerichte gefragt, die Achtung der Grund- und Menschenrechte gegenüber Menschen mit Behinderungen wiederherzustellen."
Handicap International (HI) ist eine gemeinnützige Organisation für Nothilfe und Entwicklungszusammenarbeit. Sie unterstützt weltweit Menschen mit Behinderung und besonders Schutzbedürftige. Crossroads ist das Programm von HI für die Verbesserung der Lebenssituation von nach Deutschland geflüchteten und migrierten Menschen mit Behinderungen.
https://www.hi-deutschland-projekte.de/crossroads/
Pressekontakt:
Rouven Brunnert
Handicap International - Crossroads
E-Mail: r.brunnert@hi.org
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