Berlin (ots) -
Vor der morgigen Kabinettsbefassung mit dem Entwurf des Tariftreuegesetzes mahnt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), deutlichen Optimierungsbedarf an:
"Die Stärkung der Tarifbindung ist ein Ziel, das wir ausdrücklich unterstützen. Tariftreue Unternehmen brauchen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge eine faire Chance und nicht mehr Bürokratie!
Der aktuelle Entwurf bietet hierfür jedoch in dieser Form nicht die optimale Grundlage. Die nur punktuelle Anwendung einzelner Tarifbestandteile auf ausgewählte Beschäftigte während der Auftragsausführung wird nicht dazu führen, dass Unternehmen sich künftig umfassend tariflich binden oder die geltenden Branchentarifverträge insgesamt anwenden. Damit entstehen in Hinblick auf die Personalkosten keine gleichen Ausgangsbedingungen zwischen tarifgebundenen und nicht-tarifgebundenen Unternehmen.
Zudem muss es bei dem Grundsatz bleiben, dass die obligatorische Anwendung tariflicher Regelungen für eine ganze Branche nur auf gemeinsamen Antrag aller Tarifvertragsparteien der Branche beschlossen werden dürfen. Anders als bei der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen nach dem Tarifvertragsgesetz und dem Arbeitnehmerentsendegesetz sieht der aktuelle Entwurf aber diesen Beteiligungsmechanismus noch nicht vor. Hier muss nachgebessert werden.
Auch ist eine Kurskorrektur Richtung Bürokratievermeidung dringend erforderlich. Für tariftreue Unternehmen dürfen keinesfalls weitere bürokratische Belastungen entstehen. Die geplanten erweiterten Prüf- und Nachweispflichten müssen deshalb für tarifgebundene Betriebe unkompliziert über den bereits etablierten PQ-Nachweis (Präqualifikationsnachweis) erfüllt werden können. Tarifgebundene Unternehmen, die sich freiwillig präqualifizieren lassen, dürfen nicht weiter bürokratisch belastet werden.
Das Bundestariftreuegesetz tritt neben 14 Landestariftreueregelungen! Statt zusätzlicher, paralleler Vorschriften auf Bundes- und Landesebene brauchen wir ein einheitliches und praxistaugliches System, das die bestehenden Tariftreueregelungen harmonisiert. Die aktuelle Vielzahl unterschiedlicher Regelungen sorgt für Rechtsunsicherheit und erschwert eine einheitliche Umsetzung."
Pressekontakt:
Iris Rabe
Leiterin Abteilung Kommunikation und Presse
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail rabe@zdb.de
Original-Content von: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/33001/6090494
Vor der morgigen Kabinettsbefassung mit dem Entwurf des Tariftreuegesetzes mahnt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), deutlichen Optimierungsbedarf an:
"Die Stärkung der Tarifbindung ist ein Ziel, das wir ausdrücklich unterstützen. Tariftreue Unternehmen brauchen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge eine faire Chance und nicht mehr Bürokratie!
Der aktuelle Entwurf bietet hierfür jedoch in dieser Form nicht die optimale Grundlage. Die nur punktuelle Anwendung einzelner Tarifbestandteile auf ausgewählte Beschäftigte während der Auftragsausführung wird nicht dazu führen, dass Unternehmen sich künftig umfassend tariflich binden oder die geltenden Branchentarifverträge insgesamt anwenden. Damit entstehen in Hinblick auf die Personalkosten keine gleichen Ausgangsbedingungen zwischen tarifgebundenen und nicht-tarifgebundenen Unternehmen.
Zudem muss es bei dem Grundsatz bleiben, dass die obligatorische Anwendung tariflicher Regelungen für eine ganze Branche nur auf gemeinsamen Antrag aller Tarifvertragsparteien der Branche beschlossen werden dürfen. Anders als bei der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen nach dem Tarifvertragsgesetz und dem Arbeitnehmerentsendegesetz sieht der aktuelle Entwurf aber diesen Beteiligungsmechanismus noch nicht vor. Hier muss nachgebessert werden.
Auch ist eine Kurskorrektur Richtung Bürokratievermeidung dringend erforderlich. Für tariftreue Unternehmen dürfen keinesfalls weitere bürokratische Belastungen entstehen. Die geplanten erweiterten Prüf- und Nachweispflichten müssen deshalb für tarifgebundene Betriebe unkompliziert über den bereits etablierten PQ-Nachweis (Präqualifikationsnachweis) erfüllt werden können. Tarifgebundene Unternehmen, die sich freiwillig präqualifizieren lassen, dürfen nicht weiter bürokratisch belastet werden.
Das Bundestariftreuegesetz tritt neben 14 Landestariftreueregelungen! Statt zusätzlicher, paralleler Vorschriften auf Bundes- und Landesebene brauchen wir ein einheitliches und praxistaugliches System, das die bestehenden Tariftreueregelungen harmonisiert. Die aktuelle Vielzahl unterschiedlicher Regelungen sorgt für Rechtsunsicherheit und erschwert eine einheitliche Umsetzung."
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Iris Rabe
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