Das OLG Frankfurt am Main hat in zwei aktuellen Urteilen zur Wirksamkeit von AGB-Klauseln bei Riester-Bausparverträgen entschieden: Verwaltungsentgelte in der Ansparphase und Zustimmungsfiktionen bei Vertragsänderungen können rechtlich zulässig sein. Wenn ein Bausparer nicht widerspricht, kann sein Schweigen als Zustimmung zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten, sofern die Änderungen nicht den zentralen Vertragsinhalt betreffen. Bei Riester-geförderten Bausparverträgen ist ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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