Berlin (ots) -
Der Bankenfachverband begrüßt den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie, spricht sich zugleich aber klar für eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht aus. Abweichende nationale Sonderregelungen würden die Zielsetzung der Richtlinie, nämlich die Vereinheitlichung des europäischen Kreditmarkts, unterlaufen und zu zusätzlicher Komplexität führen.
Die geplante Abschaffung des Schriftformerfordernisses für Allgemein-Verbraucherdarlehen zugunsten einer digitalfreundlichen Textform ist aus Sicht des Verbandes ein zentraler Schritt zur Förderung eines modernen, verbrauchernahen Kreditmarkts. "Verbraucher können heute nahezu jedes Konsumgut - vom Auto über Möbel bis zur Waschmaschine - online kaufen, Versicherungen digital abschließen und Wertpapiere per App handeln, alles ohne eine eigenhändige Unterschrift", erklärt Jens Loa, Geschäftsführer des Bankenfachverbandes. "Dass ausgerechnet für den Abschluss eines Verbraucherkredites noch immer das Schriftformerfordernis gilt, ist anachronistisch. Denn gerade im Verbraucherkreditrecht sind seit langem weitere Instrumente etabliert, die dem Verbraucher einen deutlich wirksameren Übereilungsschutz bieten. Die geplante Umstellung auf die Textform wird digitale Kreditprozesse weiter erleichtern."
Zur Förderung durchgehender digitalisierter Prozesse greift die Einführung der digitalfreundlicheren Textform allerdings zu kurz. "Um wirklich vollständig medienbruchfreie digitale Kundenannahme- und Geschäftsprozesse beim Kreditabschluss zu ermöglichen, ist eine gesetzliche Aufwertung digitaler Identifizierungsverfahren unumgänglich", so Loa weiter.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die im Entwurf vorgesehene Befristung des Widerrufsrechts auf maximal zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss. Diese Regelung schafft mehr Rechts- und Vertragssicherheit und bringt das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen in Einklang mit anderen Verbraucherverträgen. "Der Zweck des Widerrufsrechts - ein Übereilungsschutz des Verbrauchers - ist nach über einem Jahr mehr als erfüllt", betont Loa.
Die Umsetzung der Richtlinie fällt in eine Zeit umfassender Transformationsprozesse im Finanzsektor. Ein moderner, digital ausgerichteter Rechtsrahmen ist daher nicht nur regulatorisch erforderlich, sondern wirtschaftlich geboten.
Vollständige Presseinformation:
http://www.bfach.de/bankenfachverband.php/cat/6/aid/11451
Pressekontakt:
Bankenfachverband
Stephan Moll, Referatsleiter Markt und PR
Tel. 030 2462596-14
stephan.moll@bfach.de
Original-Content von: Bankenfachverband e.V., übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/62178/6091360
Der Bankenfachverband begrüßt den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie, spricht sich zugleich aber klar für eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht aus. Abweichende nationale Sonderregelungen würden die Zielsetzung der Richtlinie, nämlich die Vereinheitlichung des europäischen Kreditmarkts, unterlaufen und zu zusätzlicher Komplexität führen.
Die geplante Abschaffung des Schriftformerfordernisses für Allgemein-Verbraucherdarlehen zugunsten einer digitalfreundlichen Textform ist aus Sicht des Verbandes ein zentraler Schritt zur Förderung eines modernen, verbrauchernahen Kreditmarkts. "Verbraucher können heute nahezu jedes Konsumgut - vom Auto über Möbel bis zur Waschmaschine - online kaufen, Versicherungen digital abschließen und Wertpapiere per App handeln, alles ohne eine eigenhändige Unterschrift", erklärt Jens Loa, Geschäftsführer des Bankenfachverbandes. "Dass ausgerechnet für den Abschluss eines Verbraucherkredites noch immer das Schriftformerfordernis gilt, ist anachronistisch. Denn gerade im Verbraucherkreditrecht sind seit langem weitere Instrumente etabliert, die dem Verbraucher einen deutlich wirksameren Übereilungsschutz bieten. Die geplante Umstellung auf die Textform wird digitale Kreditprozesse weiter erleichtern."
Zur Förderung durchgehender digitalisierter Prozesse greift die Einführung der digitalfreundlicheren Textform allerdings zu kurz. "Um wirklich vollständig medienbruchfreie digitale Kundenannahme- und Geschäftsprozesse beim Kreditabschluss zu ermöglichen, ist eine gesetzliche Aufwertung digitaler Identifizierungsverfahren unumgänglich", so Loa weiter.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die im Entwurf vorgesehene Befristung des Widerrufsrechts auf maximal zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss. Diese Regelung schafft mehr Rechts- und Vertragssicherheit und bringt das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen in Einklang mit anderen Verbraucherverträgen. "Der Zweck des Widerrufsrechts - ein Übereilungsschutz des Verbrauchers - ist nach über einem Jahr mehr als erfüllt", betont Loa.
Die Umsetzung der Richtlinie fällt in eine Zeit umfassender Transformationsprozesse im Finanzsektor. Ein moderner, digital ausgerichteter Rechtsrahmen ist daher nicht nur regulatorisch erforderlich, sondern wirtschaftlich geboten.
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