Berlin (ots) -
Zum heutigen Kabinettsbeschluss des Vergabebeschleunigungsgesetzes erklärt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe:
"Wir begrüßen den Kabinettsbeschluss grundsätzlich als ausgewogenen Kompromiss dafür, allen Bauunternehmen einen fairen Zugang zu öffentlichen Bauaufträgen zu ermöglichen. Es muss jetzt darum gehen, die Infrastruktur so schnell wie möglich zu ertüchtigen und dafür alle Kapazitäten der heimischen Bauwirtschaft zu nutzen. Und die Mittel müssen nun so eingesetzt werden, dass die Volkswirtschaft zugleich einen deutlichen Impuls erhält. Der Steuerzahler muss für die eingesetzten Mittel ein Optimum im Preis-Leistungs-Verhältnis bekommen und durch den Einsatz gerade heimischer Unternehmen wird die Konjunktur deutlich angeschoben.
Nach dem Gesetzentwurf bleibt es dabei, dass Lose gebündelt vergeben werden können, wenn dies wirtschaftlich oder technisch erforderlich ist. Zudem ist für große Projekte ab rund 14 Mio. Euro nun zusätzlich eine Gesamtvergabe möglich, wenn es sich um dringliche Infrastrukturprojekte handelt. Damit erhält die Öffentliche Hand mehr Spielraum für dringliche Projekte im Rahmen der Infrastruktursanierung.
Entscheidend war und ist aber andererseits, dass kleine und mittlere Unternehmen bei Aufträgen unterhalb der Schwelle von rund 14 Millionen Euro auch zukünftig ihr Betätigungsfeld behalten. Weitergehende Ausnahmen hätten die Wettbewerbschancen für heimische Betriebe massiv gefährdet. Mit der Beibehaltung der Fach- und Teillosvergabe bleibt ein zentraler Schutzmechanismus für den Mittelstand erhalten.
Der heute beschlossene Entwurf ist ein tragfähiger Mittelweg, der für Geschwindigkeit bei der Umsetzung wichtiger Infrastrukturprojekte sorgt, ohne dabei die bewährte Struktur der mittelständisch geprägten Bauwirtschaft aufs Spiel zu setzen. Die Bundesregierung hat einen Ausgleich geschaffen, der allen Unternehmen - vom Handwerksbetrieb bis zum Großunternehmen - faire Chancen bietet.
In der Umsetzung ist es nur entscheidend, dass alle öffentlichen Auftraggeber, gleich ob Kommunen, Länder oder der Bund, mit der Autobahn und der Bahn alle Kapazitäten und vor allem den heimischen Mittelstand nutzen. Denn rund 99 Prozent aller Baubetriebe haben weniger als 100 Beschäftigte und rund dreiviertel aller Beschäftigten sind in kleinen und mittleren Bauunternehmen angestellt. Diese Arbeitsplätze müssen durch den Einsatz des Sondervermögens jetzt gesichert werden. Das bringt unsere Infrastruktur in Ordnung und stärkt zugleich die heimische Konjunktur. Um dies sicherzustellen, sollten im parlamentarischen Verfahren die Bedingungen für den Einsatz des Sondervermögens noch klarer formuliert werden."
Pressekontakt:
Iris Rabe
Leiterin Abteilung Kommunikation und Presse
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail rabe@zdb.de
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/33001/6091415
Zum heutigen Kabinettsbeschluss des Vergabebeschleunigungsgesetzes erklärt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe:
"Wir begrüßen den Kabinettsbeschluss grundsätzlich als ausgewogenen Kompromiss dafür, allen Bauunternehmen einen fairen Zugang zu öffentlichen Bauaufträgen zu ermöglichen. Es muss jetzt darum gehen, die Infrastruktur so schnell wie möglich zu ertüchtigen und dafür alle Kapazitäten der heimischen Bauwirtschaft zu nutzen. Und die Mittel müssen nun so eingesetzt werden, dass die Volkswirtschaft zugleich einen deutlichen Impuls erhält. Der Steuerzahler muss für die eingesetzten Mittel ein Optimum im Preis-Leistungs-Verhältnis bekommen und durch den Einsatz gerade heimischer Unternehmen wird die Konjunktur deutlich angeschoben.
Nach dem Gesetzentwurf bleibt es dabei, dass Lose gebündelt vergeben werden können, wenn dies wirtschaftlich oder technisch erforderlich ist. Zudem ist für große Projekte ab rund 14 Mio. Euro nun zusätzlich eine Gesamtvergabe möglich, wenn es sich um dringliche Infrastrukturprojekte handelt. Damit erhält die Öffentliche Hand mehr Spielraum für dringliche Projekte im Rahmen der Infrastruktursanierung.
Entscheidend war und ist aber andererseits, dass kleine und mittlere Unternehmen bei Aufträgen unterhalb der Schwelle von rund 14 Millionen Euro auch zukünftig ihr Betätigungsfeld behalten. Weitergehende Ausnahmen hätten die Wettbewerbschancen für heimische Betriebe massiv gefährdet. Mit der Beibehaltung der Fach- und Teillosvergabe bleibt ein zentraler Schutzmechanismus für den Mittelstand erhalten.
Der heute beschlossene Entwurf ist ein tragfähiger Mittelweg, der für Geschwindigkeit bei der Umsetzung wichtiger Infrastrukturprojekte sorgt, ohne dabei die bewährte Struktur der mittelständisch geprägten Bauwirtschaft aufs Spiel zu setzen. Die Bundesregierung hat einen Ausgleich geschaffen, der allen Unternehmen - vom Handwerksbetrieb bis zum Großunternehmen - faire Chancen bietet.
In der Umsetzung ist es nur entscheidend, dass alle öffentlichen Auftraggeber, gleich ob Kommunen, Länder oder der Bund, mit der Autobahn und der Bahn alle Kapazitäten und vor allem den heimischen Mittelstand nutzen. Denn rund 99 Prozent aller Baubetriebe haben weniger als 100 Beschäftigte und rund dreiviertel aller Beschäftigten sind in kleinen und mittleren Bauunternehmen angestellt. Diese Arbeitsplätze müssen durch den Einsatz des Sondervermögens jetzt gesichert werden. Das bringt unsere Infrastruktur in Ordnung und stärkt zugleich die heimische Konjunktur. Um dies sicherzustellen, sollten im parlamentarischen Verfahren die Bedingungen für den Einsatz des Sondervermögens noch klarer formuliert werden."
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