Berlin (ots) -
Wirtschaftsverbände laufen Sturm gegen das auf den Weg gebrachte Tariftreuegesetz. Zu viel Bürokratie, moniert die Industrie- und Handelskammer, und der Präsident der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände Rainer Dulger spricht von "staatlichem Zwang".
Der Aufschrei war angesichts des jahrzehntelangen Kampfes der Firmen gegen die Tarifbindung erwartbar, doch mit Blick auf die massiven staatlichen Investitionsvorhaben in den kommenden Jahren ist die Regelung völlig berechtigt. Denn sie sendet ein Signal: kein Lohndumping mit öffentlichem Geld. Aber mehr auch nicht.
So ist der Schwellenwert von 50.000 Euro, ab dem sich Firmen künftig bei Aufträgen des Bundes an branchenübliche Tarifstandards halten müssen, ein massives Zugeständnis an die Kapitalseite. Gewerkschaften forderten eine Regelung ohne Beschränkung; und in einem ursprünglichen Entwurf war von 25.000 Euro die Rede. Nicht einmal die Einhaltung von Tarifverträgen ist erforderlich. Auch Ausnahmen bei Beschaffungen für die Bundeswehr sowie unklare Kontroll- und Sanktionsmechanismen gegen Verstöße hinterlassen einen faden Beigeschmack.
Für Unternehmen, die sonst gegenüber Lohnabhängigen ihre Bedingungen zu diktieren versuchen, mag es ungewohnt sein, sich an tarifliche Vorgaben des Bundes halten zu müssen. Aber von Zwang, den der Herr Arbeitgeberpräsident Dulger beklagt, kann keine Rede sein. Für Unternehmen gibt es schließlich kein Anrecht auf öffentliche Aufträge, und im Kapitalismus bestimmen Auftraggeber*innen selbst, unter welchen Bedingungen sie ihre Angebote feilbieten. Firmen können nun für sich entscheiden, ob sie sich auf die vom Bund geforderten milden Standards einlassen.
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/59019/6091838
Wirtschaftsverbände laufen Sturm gegen das auf den Weg gebrachte Tariftreuegesetz. Zu viel Bürokratie, moniert die Industrie- und Handelskammer, und der Präsident der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände Rainer Dulger spricht von "staatlichem Zwang".
Der Aufschrei war angesichts des jahrzehntelangen Kampfes der Firmen gegen die Tarifbindung erwartbar, doch mit Blick auf die massiven staatlichen Investitionsvorhaben in den kommenden Jahren ist die Regelung völlig berechtigt. Denn sie sendet ein Signal: kein Lohndumping mit öffentlichem Geld. Aber mehr auch nicht.
So ist der Schwellenwert von 50.000 Euro, ab dem sich Firmen künftig bei Aufträgen des Bundes an branchenübliche Tarifstandards halten müssen, ein massives Zugeständnis an die Kapitalseite. Gewerkschaften forderten eine Regelung ohne Beschränkung; und in einem ursprünglichen Entwurf war von 25.000 Euro die Rede. Nicht einmal die Einhaltung von Tarifverträgen ist erforderlich. Auch Ausnahmen bei Beschaffungen für die Bundeswehr sowie unklare Kontroll- und Sanktionsmechanismen gegen Verstöße hinterlassen einen faden Beigeschmack.
Für Unternehmen, die sonst gegenüber Lohnabhängigen ihre Bedingungen zu diktieren versuchen, mag es ungewohnt sein, sich an tarifliche Vorgaben des Bundes halten zu müssen. Aber von Zwang, den der Herr Arbeitgeberpräsident Dulger beklagt, kann keine Rede sein. Für Unternehmen gibt es schließlich kein Anrecht auf öffentliche Aufträge, und im Kapitalismus bestimmen Auftraggeber*innen selbst, unter welchen Bedingungen sie ihre Angebote feilbieten. Firmen können nun für sich entscheiden, ob sie sich auf die vom Bund geforderten milden Standards einlassen.
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