Vaduz (ots) -
Der Stoff Trimethylbenzoyl Diphenylphosphine Oxide (TPO) wurde mit der Verordnung (EU) 2025/877 aufgrund seiner reproduktionstoxischen Eigenschaften in die Liste der in kosmetischen Mitteln verbotenen Stoffe aufgenommen. Diese Regelung tritt am 1. September 2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen kosmetische Produkte, die diesen Stoff enthalten, nicht mehr verwendet oder abgegeben werden.
TPO ist ein Photoinitiator, der in einigen UV-härtenden Gelen zur Nagelmodellage eingesetzt wird. Durch UV-Licht wird der Aushärtungsprozess dieser Produkte aktiviert.
Wir empfehlen allen professionellen Verwendenden, die Zusammensetzung der von ihnen verwendeten Produkte zu überprüfen und TPO-haltige Produkte bis 01. September 2025 fachgerecht zu entsorgen.
Pressekontakt:
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
T +423 236 7311
info.alkvw@llv.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100933921
Der Stoff Trimethylbenzoyl Diphenylphosphine Oxide (TPO) wurde mit der Verordnung (EU) 2025/877 aufgrund seiner reproduktionstoxischen Eigenschaften in die Liste der in kosmetischen Mitteln verbotenen Stoffe aufgenommen. Diese Regelung tritt am 1. September 2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen kosmetische Produkte, die diesen Stoff enthalten, nicht mehr verwendet oder abgegeben werden.
TPO ist ein Photoinitiator, der in einigen UV-härtenden Gelen zur Nagelmodellage eingesetzt wird. Durch UV-Licht wird der Aushärtungsprozess dieser Produkte aktiviert.
Wir empfehlen allen professionellen Verwendenden, die Zusammensetzung der von ihnen verwendeten Produkte zu überprüfen und TPO-haltige Produkte bis 01. September 2025 fachgerecht zu entsorgen.
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