Anleger reagieren auf geopolitische Unsicherheit!
Rückblick
Der Goldpreis hat im heurigen Jahr neue Höchststände erreicht. Angesichts der Unsicherheiten, die durch die US-Zollpolitik entstehen, fließt Kapital verstärkt in als sicher geltende Anlageklassen wie Gold. Wenn wir uns den Chart vor April ansehen, können wir eine starke Aufwärtsbewegung erkennen, die von November 2024 bis in den April 2025 reicht. Während dieser Phase stieg der Kurs von unter 77 EUR auf über 100 EUR. Diese Entwicklung fand mit regelmäßigen höheren Hochs und höheren Tiefs statt.
Euwax Gold II-Aktie: Chart vom 07.08.2025, Kürzel: EWG2, Kurs: 95.79 EUR, Tageschart Quelle: TWS
Mögliches bullisches Szenario
Wir sehen eine absteigende Widerstandslinie, die sich über die jüngsten Hochpunkte seit April zieht. Ein Anstieg des Kurses über den Widerstand bei ca. 96 EUR würde ein Kaufsignal darstellen und die vorherrschende Abwärtsbewegung beenden. Ein erstes Kursziel wäre der Bereich des Hochs um 100 EUR.
Mögliches bärisches Szenario
Sollte der Kurs die GDs 20/50 unterschreiten, wäre dies ein negatives Signal. Ein solches Muster würde die Aufwärtstendenz der Vormonate in Frage stellen.
Meinung
Saisonal zeigt Gold den typischen Verlauf in Abhängigkeit von der Jahreszeit. Im Spätsommer schlagen häufig die Käufer zu. Der Grund liegt in der Schmucknachfrage. Etwa die Hälfte der laufenden Förderung von Gold fließt in die Schmuckproduktion. Durch die indische Hochzeitssaison im Herbst, das Weihnachtsfest im Dezember und das chinesische Neujahrsfest im Februar steigt die Nachfrage. Das Edelmetall hat sich über Jahrhunderte als verlässlicher Wertspeicher und als Absicherung gegen systemische Risiken bewährt. Anleger setzen Gold traditionell ein, um ihr Portfolio in Phasen geopolitischer Spannungen oder hoher Inflation zu stabilisieren.
Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten
- Meine Meinung zu Euwax Gold II ist bullisch
- Quellennachweis: -
- Autor: Wolfgang Zussner
Veröffentlichungsdatum: 07.08.2025
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Der Finanzinformationsdienst ist verpflichtet, Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegt ein Interessenskonflikt vor, weil der Ersteller dieser Anlageempfehlung Positionen in EWG2 hält. Dadurch unterliegen wir bei dieser Empfehlung einem Interessenkonflikt zwischen unserem Anspruch, einer unvoreingenommenen Empfehlung zu veröffentlichen, und der Möglichkeit von einer durch die Publikation resultierenden Kursentwicklung zu profitieren.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
Analyse erstellt im Auftrag von