MUKRAN (dpa-AFX) - Das Rügener LNG-Terminal darf trotz weiter fehlender Änderungsgenehmigung länger ohne die ursprünglich geplante Landstromanlage laufen. Eine entsprechende Frist sei Mitte Juni bis Ende des Jahres verlängert worden, teilte das Schweriner Umweltministerium mit. Das Änderungsgenehmigungsverfahren laufe weiter. Die Ende 2024 erlassenen Auflagen gelten demnach weiter. Dazu gehören etwa Schallschutzmaßnahmen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte vor wenigen Tagen wegen des Ablaufs der ursprünglichen Übergangsfrist einen Betriebsstopp oder die Vorlage von Messdaten zu Abgas- und Schallemissionen gefordert.
Aus Schwerin hieß es: "Eine Veröffentlichung der Messdaten ist aktuell nicht möglich." Es handle sich um betriebs- und geschäftsbezogene Informationen des Betreibers, der Deutschen Regas. Über die Offenlegung werde - gesetzlich geregelt - nach Abschluss der rechtlichen Prüfung entschieden.
Den Angaben zufolge plant die Deutsche Regas nicht mehr wie im ursprünglichen Antrag vorgesehen eine Landstromanbindung mittels Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Stattdessen erzeugen Generatoren den Strom, was Emissionen verursacht. Laut Ministerium soll das Terminal mit Katalysatoren und Schallschutzeinrichtungen nachgerüstet werden./chh/DP/zb