WIESBADEN (ots) -
- Krankheiten des Kreislaufsystems mit 64,6 Milliarden Euro am kostenintensivsten
- Mehr als die Hälfte der gesamten Krankheitskosten von 491,6 Milliarden Euro entfiel auf die Behandlung und Pflege von Personen ab 65 Jahren
- Pro-Kopf-Kosten bei Frauen 1 190 Euro höher als bei Männern
Im Jahr 2023 haben Krankheiten in Deutschland direkte Kosten in Höhe von 491,6 Milliarden Euro verursacht. Im Jahr 2020 hatten die Krankheitskosten 430,1 Milliarden Euro und 2015 noch 337,1 Milliarden Euro betragen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, erhöhten sich die durchschnittlichen Pro-Kopf-Kosten 2023 im Vergleich zu 2020 um 670 Euro (12,7 %) und im Vergleich zu 2015 um 1 760 Euro (42,4 %) auf 5 900 Euro. Kreislauferkrankungen sowie psychische und Verhaltensstörungen waren 2023 erneut die kostenintensivsten Krankheiten.
56,1 % der Krankheitskosten entfielen 2023 auf fünf der 21 Krankheitskapitel
2023 entfielen über ein Viertel (26,0 %) der Krankheitskosten auf Krankheiten des Kreislaufsystems (13,1 % oder 64,6 Milliarden Euro) und psychische und Verhaltensstörungen (12,9 % oder 63,3 Milliarden Euro). Die dritthöchsten Kosten verursachten mit einem Anteil von 10,3 % (50,6 Milliarden Euro) Krankheiten des Verdauungssystems, dicht gefolgt von Muskel-Skelett-Erkrankungen mit 10,1 % (49,9 Milliarden Euro). Neubildungen (darunter Krebserkrankungen) machten 9,7 % (47,6 Milliarden Euro) der Krankheitskosten aus. Somit war rund die Hälfte der Krankheitskosten im Jahr 2023 auf diese 5 der insgesamt 21 in der Krankheitskostenrechnung abgebildeten Krankheitskapitel zurückzuführen.
Diese Kostenverteilung ist im Zeitvergleich sehr stabil: So lag im Jahr 2015 der Anteil dieser 5 Krankheitskapitel an den Gesamtkosten bei 55,7 % und im Jahr 2020 bei 54,7 %. Die Gewichtung der einzelnen Krankheitskapitel variiert dabei leicht.
Höhere Krankheitskosten bei höherem Lebensalter
Mit fortschreitendem Alter nehmen die Krankheitskosten deutlich zu. Mit 261,8 Milliarden Euro entstanden über die Hälfte (53,2 %) der Gesamtkosten allein bei der Bevölkerung ab 65 Jahren. Dies entsprach Pro-Kopf-Kosten von 14 070 Euro in dieser Altersgruppe.
In der Altersgruppe der 15- bis 29-Jährigen entstanden mit Pro-Kopf-Kosten von 2 270 Euro die geringsten Krankheitskosten, während die Pro-Kopf-Kosten für unter 15-Jährige bei 2 450 Euro lagen. Auf die 30- bis unter 45-Jährigen entfielen mit 2 950 Euro pro Kopf geringere Kosten als auf die 45- bis unter 65-Jährigen mit 5 230 Euro. Bei den 65- bis unter 85-Jährigen lagen die Kosten schon bei 11 480 Euro pro Person. Für die Hochbetagten (über 85-Jährige) betrugen die Pro-Kopf-Kosten 28 860 Euro.
Pro-Kopf-Kosten bei Frauen 22,5 % höher als bei Männern
Im Jahr 2023 lagen die Pro-Kopf-Kosten bei Frauen mit 6 490 Euro um 1 190 Euro höher als bei Männern (5 300 Euro). Krankheiten des Kreislaufsystems waren bei Männern mit 800 Euro pro Kopf mit höheren Kosten verbunden als bei Frauen (750 Euro), ein umgekehrtes Bild zeigte sich bei Krankheiten der Psyche und Verhaltensstörungen. Hier lagen die Krankheitskosten pro Kopf bei Frauen mit 920 Euro rund 1,5-mal so hoch wie bei Männern (600 Euro). Die insgesamt höheren Pro-Kopf-Kosten bei Frauen sind neben typischer geschlechtsspezifischer Erkrankungen und den Kosten durch Schwangerschaft und Geburt vor allem auf die höhere Lebenserwartung beziehungsweise den größeren Anteil an den Älteren und Hochbetagten zurückzuführen. So waren von den fast 2,8 Millionen hochbetagten Menschen, die 2023 mindestens 85 Jahre alt waren, knapp zwei Drittel (65,4 %) weiblich.
Methodische Hinweise:
Die Krankheitskostenrechnung weist die direkten Krankheitskosten nach Alter, Geschlecht und Einrichtungen des Gesundheitswesens nach. Zu den Kosten zählen die unmittelbar mit einer medizinischen Heilbehandlung, Präventions-, Rehabilitations- oder Pflegemaßnahme verbundenen Ausgaben. Aufgrund der konsistenten Datengrundlagen sind die Krankheitskostenrechnungen für die vorliegenden Berichtsjahre 2023, 2020 und 2015 im sehr hohen Maße miteinander vergleichbar. Ferner bietet die Krankheitskostenrechnung eine wichtige Grundlage für weitere Analysen wie altersstandardisierte Geschlechtsvergleiche.
Erstmalig können Kosten in Zusammenhang mit COVID-19 im Kapitel U00-U99 "Schlüsselnummern für besondere Zwecke" der Krankheitskostenrechnung ausgewiesen werden. Methodisch bedingt sind nur solche Kosten enthalten, die in den zugrunde liegenden Basisstatistiken eindeutig COVID-19 zugeordnet werden können. Hierzu zählen beispielsweise Zuschüsse zur Beschaffung von Impfstoffen, pandemiebedingte Erstattungen von Testkosten, Ausgleichszahlungen für Einnahmeausfälle, sowie Entlastungsleistungen und Corona-Prämien. Nicht enthalten sind Behandlungskosten, sowie sogenannte Selbsttests, Schutzmasken oder Desinfektionsmittel, die Privathaushalte im Einzelhandel gekauft haben.
Ausführliche Erläuterungen zur Methodik und Vergleichbarkeit zu früheren Ergebnissen sind im Qualitätsbericht zu finden.
Weitere Informationen:
Detaillierte Daten zur Krankheitskostenrechnung sind in der Datenbank GENESIS Online (Tabellen 23631) sowie im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes (www.gbe-bund.de) abrufbar.
Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.
Weitere Auskünfte:
Gesundheitsbezogene Rechensysteme
Telefon: +49 611 75 8121
www.destatis.de/kontakt
Pressekontakt:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
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Telefon: +49 611-75 34 44
Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/32102/6092661
- Krankheiten des Kreislaufsystems mit 64,6 Milliarden Euro am kostenintensivsten
- Mehr als die Hälfte der gesamten Krankheitskosten von 491,6 Milliarden Euro entfiel auf die Behandlung und Pflege von Personen ab 65 Jahren
- Pro-Kopf-Kosten bei Frauen 1 190 Euro höher als bei Männern
Im Jahr 2023 haben Krankheiten in Deutschland direkte Kosten in Höhe von 491,6 Milliarden Euro verursacht. Im Jahr 2020 hatten die Krankheitskosten 430,1 Milliarden Euro und 2015 noch 337,1 Milliarden Euro betragen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, erhöhten sich die durchschnittlichen Pro-Kopf-Kosten 2023 im Vergleich zu 2020 um 670 Euro (12,7 %) und im Vergleich zu 2015 um 1 760 Euro (42,4 %) auf 5 900 Euro. Kreislauferkrankungen sowie psychische und Verhaltensstörungen waren 2023 erneut die kostenintensivsten Krankheiten.
56,1 % der Krankheitskosten entfielen 2023 auf fünf der 21 Krankheitskapitel
2023 entfielen über ein Viertel (26,0 %) der Krankheitskosten auf Krankheiten des Kreislaufsystems (13,1 % oder 64,6 Milliarden Euro) und psychische und Verhaltensstörungen (12,9 % oder 63,3 Milliarden Euro). Die dritthöchsten Kosten verursachten mit einem Anteil von 10,3 % (50,6 Milliarden Euro) Krankheiten des Verdauungssystems, dicht gefolgt von Muskel-Skelett-Erkrankungen mit 10,1 % (49,9 Milliarden Euro). Neubildungen (darunter Krebserkrankungen) machten 9,7 % (47,6 Milliarden Euro) der Krankheitskosten aus. Somit war rund die Hälfte der Krankheitskosten im Jahr 2023 auf diese 5 der insgesamt 21 in der Krankheitskostenrechnung abgebildeten Krankheitskapitel zurückzuführen.
Diese Kostenverteilung ist im Zeitvergleich sehr stabil: So lag im Jahr 2015 der Anteil dieser 5 Krankheitskapitel an den Gesamtkosten bei 55,7 % und im Jahr 2020 bei 54,7 %. Die Gewichtung der einzelnen Krankheitskapitel variiert dabei leicht.
Höhere Krankheitskosten bei höherem Lebensalter
Mit fortschreitendem Alter nehmen die Krankheitskosten deutlich zu. Mit 261,8 Milliarden Euro entstanden über die Hälfte (53,2 %) der Gesamtkosten allein bei der Bevölkerung ab 65 Jahren. Dies entsprach Pro-Kopf-Kosten von 14 070 Euro in dieser Altersgruppe.
In der Altersgruppe der 15- bis 29-Jährigen entstanden mit Pro-Kopf-Kosten von 2 270 Euro die geringsten Krankheitskosten, während die Pro-Kopf-Kosten für unter 15-Jährige bei 2 450 Euro lagen. Auf die 30- bis unter 45-Jährigen entfielen mit 2 950 Euro pro Kopf geringere Kosten als auf die 45- bis unter 65-Jährigen mit 5 230 Euro. Bei den 65- bis unter 85-Jährigen lagen die Kosten schon bei 11 480 Euro pro Person. Für die Hochbetagten (über 85-Jährige) betrugen die Pro-Kopf-Kosten 28 860 Euro.
Pro-Kopf-Kosten bei Frauen 22,5 % höher als bei Männern
Im Jahr 2023 lagen die Pro-Kopf-Kosten bei Frauen mit 6 490 Euro um 1 190 Euro höher als bei Männern (5 300 Euro). Krankheiten des Kreislaufsystems waren bei Männern mit 800 Euro pro Kopf mit höheren Kosten verbunden als bei Frauen (750 Euro), ein umgekehrtes Bild zeigte sich bei Krankheiten der Psyche und Verhaltensstörungen. Hier lagen die Krankheitskosten pro Kopf bei Frauen mit 920 Euro rund 1,5-mal so hoch wie bei Männern (600 Euro). Die insgesamt höheren Pro-Kopf-Kosten bei Frauen sind neben typischer geschlechtsspezifischer Erkrankungen und den Kosten durch Schwangerschaft und Geburt vor allem auf die höhere Lebenserwartung beziehungsweise den größeren Anteil an den Älteren und Hochbetagten zurückzuführen. So waren von den fast 2,8 Millionen hochbetagten Menschen, die 2023 mindestens 85 Jahre alt waren, knapp zwei Drittel (65,4 %) weiblich.
Methodische Hinweise:
Die Krankheitskostenrechnung weist die direkten Krankheitskosten nach Alter, Geschlecht und Einrichtungen des Gesundheitswesens nach. Zu den Kosten zählen die unmittelbar mit einer medizinischen Heilbehandlung, Präventions-, Rehabilitations- oder Pflegemaßnahme verbundenen Ausgaben. Aufgrund der konsistenten Datengrundlagen sind die Krankheitskostenrechnungen für die vorliegenden Berichtsjahre 2023, 2020 und 2015 im sehr hohen Maße miteinander vergleichbar. Ferner bietet die Krankheitskostenrechnung eine wichtige Grundlage für weitere Analysen wie altersstandardisierte Geschlechtsvergleiche.
Erstmalig können Kosten in Zusammenhang mit COVID-19 im Kapitel U00-U99 "Schlüsselnummern für besondere Zwecke" der Krankheitskostenrechnung ausgewiesen werden. Methodisch bedingt sind nur solche Kosten enthalten, die in den zugrunde liegenden Basisstatistiken eindeutig COVID-19 zugeordnet werden können. Hierzu zählen beispielsweise Zuschüsse zur Beschaffung von Impfstoffen, pandemiebedingte Erstattungen von Testkosten, Ausgleichszahlungen für Einnahmeausfälle, sowie Entlastungsleistungen und Corona-Prämien. Nicht enthalten sind Behandlungskosten, sowie sogenannte Selbsttests, Schutzmasken oder Desinfektionsmittel, die Privathaushalte im Einzelhandel gekauft haben.
Ausführliche Erläuterungen zur Methodik und Vergleichbarkeit zu früheren Ergebnissen sind im Qualitätsbericht zu finden.
Weitere Informationen:
Detaillierte Daten zur Krankheitskostenrechnung sind in der Datenbank GENESIS Online (Tabellen 23631) sowie im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes (www.gbe-bund.de) abrufbar.
Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.
Weitere Auskünfte:
Gesundheitsbezogene Rechensysteme
Telefon: +49 611 75 8121
www.destatis.de/kontakt
Pressekontakt:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
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Telefon: +49 611-75 34 44
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/32102/6092661
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