EQS-News: CENTROTEC SE
/ Schlagwort(e): Aktienrückkauf
CENTROTEC SE Bekanntmachung entsprechend Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.2016/1052 // Aktienrückkauf ZWISCHENMELDUNG und SCHLUSSMELDUNG Die CENTROTEC SE hat im Zeitraum vom 04. August 2025 bis einschließlich 08. August 2025 insgesamt 4.475 eigene Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms erworben. Mit Bekanntmachung vom 02. Dezember 2024 entsprechend Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.2016/1052 wurde der Beginn des Rückerwerbs eigener Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms auf den 04. Dezember 2024 festgelegt. Dabei wurden Aktien - ausschließlich im Freiverkehr der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg - wie folgt erworben:
Somit beläuft sich das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 04. Dezember 2024 durch die CENTROTEC SE zurückerworbenen Aktien bis einschließlich 08. August 2025 auf 94.894 Stück. Das Aktienrückkaufprogramm endete am 08. August 2025. Im Rahmen des nunmehr abgeschlossenen Aktienrückkaufprogramms wurden dementsprechend vom 04. Dezember 2024 bis 08. August 2025 insgesamt 94.894 eigene Aktien der CENTROTEC SE zurückerworben. Weitere Informationen entsprechend Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet auf der Website der Emittentin unter https://www.centrotec.com/ir abrufbar. Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgte durch ein von der CETROTEC SE beauftragtes Wertpapierdienstleistungsunternehmen ausschließlich über den Freiverkehr an der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg. Brilon, den 11. August 2025 CENTROTEC SE Der Verwaltungsrat
11.08.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. |
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