Schon lange vor der Einführung möglicher virtueller Haupt- und Gesellschafterversammlungen im Zuge der Corona-Pandemie hatte der Gesetzgeber im Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) erstmals und bis dahin ohne gesetzliches Vorbild geregelt, dass Anleihegläubiger Beschlüsse fassen können, ohne dass hierzu eine Gläubigerversammlung stattfinden muss. Von Dr. Lutz Pospiech >>Law Corner aus BondGuide 16/2025 ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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