Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 20. Februar 2025 (Az. VI R 18/22) klargestellt, dass die gesetzliche Zugangsfiktion gemäß §?122 Abs.?2 Nr.?1 AO auch dann gilt, wenn der vom Finanzamt beauftragte Postdienstleister innerhalb der gesetzlichen Frist keine Zustellung vornimmt. Der Fall betrifft eine Einspruchsfrist aus dem Jahr 2018, ist jedoch durch die seit dem 01.01.2025 geltende Vier-Tages-Fiktion ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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