Berlin (ots) -
Aus gegebenem Anlass weise ich als Presseanwalt von Frau Ana Ivanovic auf folgende gerichtliche Entscheidung hin:
Mit Beschluss vom 05.08.2025 hat das Landgericht Hamburg zum Az.: 324 O 355/25 RTL untersagt, Paparazzi-Fotos unserer Klientin, die sie mit ihren Kindern zeigen, zu veröffentlichen. Gleiches gilt für die hierauf bezogene Wortberichterstattung.
Wir nehmen das zum Anlass, erneut auf die Rechtslage bei Kindern Prominenter hinzuweisen, die aufgrund des besonderen Schutzbedürfnisses eine Wort- und Bildberichterstattung nicht hinnehmen müssen.
Prof. Dr. Christian Schertz
Rechtsanwalt
Kontaktdaten:
Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB
Kurfürstendamm 53, 10707 Berlin
E-Mail: cs@schertz-bergmann.de
Tel.: 030 - 88 00 150
Original-Content von: Schertz Bergmann Rechtsanwälte, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/62754/6095083
Aus gegebenem Anlass weise ich als Presseanwalt von Frau Ana Ivanovic auf folgende gerichtliche Entscheidung hin:
Mit Beschluss vom 05.08.2025 hat das Landgericht Hamburg zum Az.: 324 O 355/25 RTL untersagt, Paparazzi-Fotos unserer Klientin, die sie mit ihren Kindern zeigen, zu veröffentlichen. Gleiches gilt für die hierauf bezogene Wortberichterstattung.
Wir nehmen das zum Anlass, erneut auf die Rechtslage bei Kindern Prominenter hinzuweisen, die aufgrund des besonderen Schutzbedürfnisses eine Wort- und Bildberichterstattung nicht hinnehmen müssen.
Prof. Dr. Christian Schertz
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