Nach einem Badeunfall im Bodensee gilt ein Mann lange als verschollen. Die Rentenzahlungen laufen weiter. Doch sobald der Tod offiziell angenommen wird, müssen die Erben die erhaltenen Renten zurückzahlen, so hat das Sozialgericht Konstanz entschieden. Das Sozialgericht (SG) Konstanz hat kürzlich entschieden, dass Erben die an einen Verschollenen weitergezahlte Rente in voller Höhe an die Rentenversicherung zurückerstatten müssen. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die rechtlichen und finanziellen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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