Berlin (ots) -
In den vier Jahren seit der Machtübernahme durch die Taliban am 15. August 2021 hat sich die Menschenrechtslage in Afghanistan dramatisch verschlechtert. "Frauen und Mädchen werden systematisch entrechtet, die Meinungsfreiheit ist faktisch abgeschafft, willkürliche Verhaftungen, Folter und Gewalt gehören zum Alltag. Der UN-Sonderberichterstatter für die Lage der Menschenrechte in Afghanistan, Richard Bennett, und Menschenrechtsorganisationen berichten regelmäßig über schwerwiegende und andauernde Menschenrechtsverletzungen durch das Taliban-Regime", erklärt Nele Allenberg, Leiterin der Abteilung für Menschenrechtspolitik Inland und Europa des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Trotz dieser erschütternden Realität plant die Bundesregierung, alle humanitären Aufnahmeprogramme für gefährdete Menschen aus Afghanistan zu beenden. Asylanträge von afghanischen Männern werden immer häufiger abgelehnt und es sollen weitere Abschiebungen nach Afghanistan erfolgen.
"Angesichts der aktuellen politischen und humanitären Lage in Afghanistan sind Abschiebungen dorthin mit den menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands nicht vereinbar und somit untragbar", betont Allenberg. Das Refoulement-Verbot untersagt demnach Rückführungen in Länder, in denen einer Person Folter oder eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohen. Deutschland ist nach internationalem Recht dazu verpflichtet, dieses Prinzip zu wahren.
"Die Lage in Afghanistan lässt hier keinen Zweifel zu: Das Land ist nicht sicher. Eine Abschiebung stellt daher einen klaren Bruch des Refoulement-Verbots dar. Das Verbot aus Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention gilt absolut, also für jede und jeden, auch unabhängig davon, ob die Person eine Straftat begangen hat", erläutert Allenberg. Daher sei eine Abstufung bei der Gefahrenprognose für Gefährder oder Straftäter völkerrechtlich unzulässig.
"Notwendig sind aufgrund der aktuellen Menschenrechtslage in Afghanistan nicht weitere Abschiebungen, sondern legale Fluchtwege für gefährdete Menschen, wie das Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan. Deutschland trägt eine besondere Verantwortung gegenüber denjenigen, die sich im internationalen Militäreinsatz für Demokratie und Menschenrechte in Afghanistan engagiert haben. Die von der Bundesregierung angekündigte Beendigung humanitärer Aufnahmeprogramme bedeutet für die Betroffenen ein ständiges Bangen um ihr Leben und ihre körperliche Unversehrtheit in einem von Gewalt, Willkür und Rechtlosigkeit regierten Land."
WEITERE INFORMATIONEN
Cremer, Hendrik / Hübner, Catharina (2022): Grund- und menschenrechtliche Verantwortung nach dem Abzug aus Afghanistan. Zu den Schutzpflichten Deutschlands für besonders schutzbedürftige Afghan*innen. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte
https://ots.de/oICd05
Pressekontakt:
Kristal Davidson, Pressesprecherin
Telefon: +49 30 259 359 14
Mobil: +49 160 966 500 83
E-Mail: KDavidson@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de
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Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/51271/6096224
In den vier Jahren seit der Machtübernahme durch die Taliban am 15. August 2021 hat sich die Menschenrechtslage in Afghanistan dramatisch verschlechtert. "Frauen und Mädchen werden systematisch entrechtet, die Meinungsfreiheit ist faktisch abgeschafft, willkürliche Verhaftungen, Folter und Gewalt gehören zum Alltag. Der UN-Sonderberichterstatter für die Lage der Menschenrechte in Afghanistan, Richard Bennett, und Menschenrechtsorganisationen berichten regelmäßig über schwerwiegende und andauernde Menschenrechtsverletzungen durch das Taliban-Regime", erklärt Nele Allenberg, Leiterin der Abteilung für Menschenrechtspolitik Inland und Europa des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Trotz dieser erschütternden Realität plant die Bundesregierung, alle humanitären Aufnahmeprogramme für gefährdete Menschen aus Afghanistan zu beenden. Asylanträge von afghanischen Männern werden immer häufiger abgelehnt und es sollen weitere Abschiebungen nach Afghanistan erfolgen.
"Angesichts der aktuellen politischen und humanitären Lage in Afghanistan sind Abschiebungen dorthin mit den menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands nicht vereinbar und somit untragbar", betont Allenberg. Das Refoulement-Verbot untersagt demnach Rückführungen in Länder, in denen einer Person Folter oder eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohen. Deutschland ist nach internationalem Recht dazu verpflichtet, dieses Prinzip zu wahren.
"Die Lage in Afghanistan lässt hier keinen Zweifel zu: Das Land ist nicht sicher. Eine Abschiebung stellt daher einen klaren Bruch des Refoulement-Verbots dar. Das Verbot aus Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention gilt absolut, also für jede und jeden, auch unabhängig davon, ob die Person eine Straftat begangen hat", erläutert Allenberg. Daher sei eine Abstufung bei der Gefahrenprognose für Gefährder oder Straftäter völkerrechtlich unzulässig.
"Notwendig sind aufgrund der aktuellen Menschenrechtslage in Afghanistan nicht weitere Abschiebungen, sondern legale Fluchtwege für gefährdete Menschen, wie das Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan. Deutschland trägt eine besondere Verantwortung gegenüber denjenigen, die sich im internationalen Militäreinsatz für Demokratie und Menschenrechte in Afghanistan engagiert haben. Die von der Bundesregierung angekündigte Beendigung humanitärer Aufnahmeprogramme bedeutet für die Betroffenen ein ständiges Bangen um ihr Leben und ihre körperliche Unversehrtheit in einem von Gewalt, Willkür und Rechtlosigkeit regierten Land."
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Cremer, Hendrik / Hübner, Catharina (2022): Grund- und menschenrechtliche Verantwortung nach dem Abzug aus Afghanistan. Zu den Schutzpflichten Deutschlands für besonders schutzbedürftige Afghan*innen. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte
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