Hamburg (ots) -
Für den Klimaschutz sind sie wichtige Werkzeuge, für den Artenschutz eine große Herausforderung: Windkraftanlagen bedrohen mit ihren schweren Rotorblättern insbesondere viele heimische Brutvogelarten. Eine Studie im Auftrag der Deutschen Wildtier Stiftung belegt nun: Vogelschutzgebiete sind in Deutschland erheblich von der Nähe zu Windkraftanlagen betroffen - viele Anlagen stehen sogar innerhalb der Schutzgebietsgrenzen.
Der Fokus der Studie, die durch das Büro "Schreiber Umweltplanung" durchgeführt wurde, lag auf Vogelschutzgebieten auf dem deutschen Festland, die den Schutz mindestens einer sogenannten kollisionsgefährdeten Brutvogelart zum Ziel haben, zum Beispiel Schreiadler, Wiesenweihe oder Rotmilan. Untersucht wurde die Nähe dieser Schutzgebiete zu Windkraftanlagen. Das Ergebnis: Deutschlandweit stehen fast 500 Anlagen innerhalb der Schutzgebietsgrenzen und 60 Prozent aller Vogelschutzgebiete liegen in einem gesetzlich relevanten Prüfbereich von Windkraftanlagen.
Der Prüfbereich ist im Bundesnaturschutzgesetz festgelegt und definiert je nach Brutvogelart drei unterschiedlich weite Radien um eine Windkraftanlage: den Nahbereich, den zentralen Prüfbereich und den erweiterten Prüfbereich. Befindet sich ein Brutplatz der relevanten Vogelarten in diesen Prüfbereichen, müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden - je näher die Windkraftanlage am Brutplatz steht, umso höher die Auflagen. Im Nahbereich von Windkraftanlagen, der für den Baumfalken laut Gesetz zum Beispiel 350 Meter und für den Schreiadler 1.500 Meter beträgt, müssten die Schutzmaßnahmen eigentlich so umfangreich sein, dass ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlage in der Regel nicht mehr möglich wäre. Der Gesetzgeber hat den Umfang der Abschaltauflagen allerdings begrenzt und lässt ausgerechnet im Nahbereich regelmäßig Ausnahmen zu - und nimmt damit das Tötungsrisiko für die Brutvögel in Kauf.
"Die Deutsche Wildtier Stiftung begrüßt ausdrücklich den Ausbau erneuerbarer Energien, er darf aber nicht auf Kosten des Artenschutzes gehen. Die Dringlichkeit des Biodiversitätsschutzes steht der des Klimaschutzes in nichts nach", sagt Dr. Andreas Kinser, Leiter Natur- und Artenschutz bei der Deutschen Wildtier Stiftung. "Die von uns herausgegebene Studie zeigt leider deutlich, dass der Artenschutz beim Ausbau der erneuerbaren Energien häufig untergraben wird." Alle 15 vom Gesetzgeber definierten kollisionsgefährdeten Brutvogelarten sind davon betroffen.
Dabei beschreibt die Studie lediglich einen Mindestumfang an Beeinträchtigungen des Artenschutzes durch Windkraft. "Die aktuellen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes lassen viele Arten außer Acht, die ebenfalls negativ durch die Nähe ihrer Brutgebiete zu Windkraftanlagen beeinflusst werden, zum Beispiel Uferschnepfe und Schwarzstorch", so Kinser. Auch die gesetzlich normierten Prüfbereiche sind viel geringer als die Fachempfehlungen der staatlichen Vogelschutzwarten.
Die Genehmigungen vieler Windkraftanlagen dürften sich bei einer erneuten Prüfung als rechtswidrig erweisen, da sie nach den Maßstäben des EU-Rechts, die für Vogelschutzgebiete gelten, nicht hätten erteilt werden dürfen. Zugunsten der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes haben sie aber vermutlich Bestand. Damit Klimaschutz und Artenschutz wieder in Einklang gebracht werden, fordert die Deutsche Wildtier Stiftung für die Windkraftanlagen, die mindestens im zentralen Prüfbereich Flächenanteile von relevanten Vogelschutzgebieten aufweisen, nachträglich Abschaltauflagen zu beschließen. Diese können je nach Tageszeit, dem saisonalen Aufenthaltsort von Zugvogelarten oder dem tatsächlichen Brutvorkommen variieren. "Langfristig muss das Ziel sein, alle Windkraftanlagen abzubauen, die im Nahbereich Vogelschutzgebiete mit kollisionsgefährdeten Brutvogelarten als Erhaltungszielart aufweisen", sagt Wildtierbiologe Kinser. Davon betroffen wären knapp zwei Prozent aller in Deutschland errichteten Windkraftanlagen.
Eine Lang- und eine Kurzfassung der Studie sowie Infografiken zu den wichtigsten Ergebnissen finden Sie hier: https://ots.de/NyPOHq.
Pressekontakt:
Inga Olfen
Pressesprecherin Deutsche Wildtier Stiftung
Telefon 040 970 78 69 - 13
I.Olfen@DeutscheWildtierStiftung.de
www.DeutscheWildtierStiftung.de
Original-Content von: Deutsche Wildtier Stiftung, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/37587/6096667
Für den Klimaschutz sind sie wichtige Werkzeuge, für den Artenschutz eine große Herausforderung: Windkraftanlagen bedrohen mit ihren schweren Rotorblättern insbesondere viele heimische Brutvogelarten. Eine Studie im Auftrag der Deutschen Wildtier Stiftung belegt nun: Vogelschutzgebiete sind in Deutschland erheblich von der Nähe zu Windkraftanlagen betroffen - viele Anlagen stehen sogar innerhalb der Schutzgebietsgrenzen.
Der Fokus der Studie, die durch das Büro "Schreiber Umweltplanung" durchgeführt wurde, lag auf Vogelschutzgebieten auf dem deutschen Festland, die den Schutz mindestens einer sogenannten kollisionsgefährdeten Brutvogelart zum Ziel haben, zum Beispiel Schreiadler, Wiesenweihe oder Rotmilan. Untersucht wurde die Nähe dieser Schutzgebiete zu Windkraftanlagen. Das Ergebnis: Deutschlandweit stehen fast 500 Anlagen innerhalb der Schutzgebietsgrenzen und 60 Prozent aller Vogelschutzgebiete liegen in einem gesetzlich relevanten Prüfbereich von Windkraftanlagen.
Der Prüfbereich ist im Bundesnaturschutzgesetz festgelegt und definiert je nach Brutvogelart drei unterschiedlich weite Radien um eine Windkraftanlage: den Nahbereich, den zentralen Prüfbereich und den erweiterten Prüfbereich. Befindet sich ein Brutplatz der relevanten Vogelarten in diesen Prüfbereichen, müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden - je näher die Windkraftanlage am Brutplatz steht, umso höher die Auflagen. Im Nahbereich von Windkraftanlagen, der für den Baumfalken laut Gesetz zum Beispiel 350 Meter und für den Schreiadler 1.500 Meter beträgt, müssten die Schutzmaßnahmen eigentlich so umfangreich sein, dass ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlage in der Regel nicht mehr möglich wäre. Der Gesetzgeber hat den Umfang der Abschaltauflagen allerdings begrenzt und lässt ausgerechnet im Nahbereich regelmäßig Ausnahmen zu - und nimmt damit das Tötungsrisiko für die Brutvögel in Kauf.
"Die Deutsche Wildtier Stiftung begrüßt ausdrücklich den Ausbau erneuerbarer Energien, er darf aber nicht auf Kosten des Artenschutzes gehen. Die Dringlichkeit des Biodiversitätsschutzes steht der des Klimaschutzes in nichts nach", sagt Dr. Andreas Kinser, Leiter Natur- und Artenschutz bei der Deutschen Wildtier Stiftung. "Die von uns herausgegebene Studie zeigt leider deutlich, dass der Artenschutz beim Ausbau der erneuerbaren Energien häufig untergraben wird." Alle 15 vom Gesetzgeber definierten kollisionsgefährdeten Brutvogelarten sind davon betroffen.
Dabei beschreibt die Studie lediglich einen Mindestumfang an Beeinträchtigungen des Artenschutzes durch Windkraft. "Die aktuellen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes lassen viele Arten außer Acht, die ebenfalls negativ durch die Nähe ihrer Brutgebiete zu Windkraftanlagen beeinflusst werden, zum Beispiel Uferschnepfe und Schwarzstorch", so Kinser. Auch die gesetzlich normierten Prüfbereiche sind viel geringer als die Fachempfehlungen der staatlichen Vogelschutzwarten.
Die Genehmigungen vieler Windkraftanlagen dürften sich bei einer erneuten Prüfung als rechtswidrig erweisen, da sie nach den Maßstäben des EU-Rechts, die für Vogelschutzgebiete gelten, nicht hätten erteilt werden dürfen. Zugunsten der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes haben sie aber vermutlich Bestand. Damit Klimaschutz und Artenschutz wieder in Einklang gebracht werden, fordert die Deutsche Wildtier Stiftung für die Windkraftanlagen, die mindestens im zentralen Prüfbereich Flächenanteile von relevanten Vogelschutzgebieten aufweisen, nachträglich Abschaltauflagen zu beschließen. Diese können je nach Tageszeit, dem saisonalen Aufenthaltsort von Zugvogelarten oder dem tatsächlichen Brutvorkommen variieren. "Langfristig muss das Ziel sein, alle Windkraftanlagen abzubauen, die im Nahbereich Vogelschutzgebiete mit kollisionsgefährdeten Brutvogelarten als Erhaltungszielart aufweisen", sagt Wildtierbiologe Kinser. Davon betroffen wären knapp zwei Prozent aller in Deutschland errichteten Windkraftanlagen.
Eine Lang- und eine Kurzfassung der Studie sowie Infografiken zu den wichtigsten Ergebnissen finden Sie hier: https://ots.de/NyPOHq.
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Inga Olfen
Pressesprecherin Deutsche Wildtier Stiftung
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