Wer beim Online-Banking auf eine falsche Website gelotst wird, ist Opfer - oder etwa doch selbst schuld? Die Richter am OLG Oldenburg werteten schon eine fehlerhaft geschriebene E-Mail als Warnsignal, das eine Kundin hätte erkennen müssen. Wer das übersieht, könnte in Zukunft deutlich schlechtere Chancen haben. Eigentlich scheint der Fall klar: Wenn Kund:innen im Rahmen einer Phishing-Attacke bestohlen werden, haftet die Bank für nicht autorisierte ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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