Düsseldorf (ots) -
Von Dustin Senebald:
Wer nüchtern fährt, fährt sicher. Doch viele Bürger stellen sich die berechtigte Frage: Ab wann bin ich nach dem Konsum bestimmter Substanzen wieder rechtlich auf der sicheren Seite?
Was viele nicht wissen: Schon ein Konsum am Sonntag kann am Montag zu Problemen bei einer Verkehrskontrolle führen - selbst dann, wenn man sich subjektiv längst wieder "fit" fühlt. Der Grund: Die Abbauzeiten im Körper und die Nachweisgrenzen im Verkehrsrecht haben wenig mit dem persönlichen Empfinden zu tun - sondern mit toxikologischen Grenzwerten, denen die Polizei und Fahrerlaubnisstellen folgen.
Warum Wissen schützt
Ein weit verbreiteter Irrtum: "Wenn ich nichts mehr spüre, kann ich wieder fahren." Doch der Körper kann Reste von THC, Amphetamin oder anderen Substanzen über viele Stunden - teils sogar Tage - im Blut oder Urin nachweisen. Schon geringe Restmengen reichen aus, um eine sogenannte "Fahrt unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln" anzunehmen.
Das kann im schlimmsten Fall nicht nur zum Führerscheinentzug, sondern auch zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) führen - mit allen damit verbundenen Kosten und Konsequenzen.
Trennvermögen: Das A und O
Besonders relevant ist das sogenannte Trennvermögen. Es beschreibt die Fähigkeit, Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr zeitlich konsequent voneinander zu trennen. Wer wiederholt mit Restwerten erwischt wird, obwohl kein akuter Rauschzustand vorliegt, gilt häufig als "ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen". Zeigst du hingegen, dass du dich an empfohlene Konsumpausen und Abbauzeiten hältst, kannst du rechtlich auf der sicheren Seite bleiben - auch ohne Abstinenz.
Was erwartet dich in diesem Artikel?
In diesem Beitrag erhältst du:
- eine fundierte Übersicht über gängige Substanzen (z. B. THC, Amphetamin, MDMA, Alkohol),
- konservativ-realistische Richtwerte für Abbau- und Nachweiszeiten,
- rechtliche Hintergründe zur MPU-Anordnung und Trennvermögensprüfung,
- konkrete Hinweise, wie du dich schützen kannst, ohne auf medizinisch notwendige Medikation verzichten zu müssen (z. B. bei Cannabis-Patienten).
Ziel ist es, unnötige MPU-Anordnungen zu vermeiden, die eigene Fahrerlaubnis zu schützen - und gleichzeitig ein sicheres und verantwortungsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr zu fördern. Nicht durch Panikmache, sondern durch fundiertes Wissen.
1) Rechtliche Basics (Stand: 12.08.2025)
- Regulärer THC-Grenzwert (ab 21 Jahren & nicht in Probezeit): 3,5 ng/ml THC im Blutserum (§ 24a Abs. 1a StVG). Darunter liegt keine Ordnungswidrigkeit allein wegen THC. Gesetze im InternetBMV (https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__24a.html)
- U21 / Probezeit (§ 24c StVG): Null-Toleranz für Cannabis. Für Fahranfänger gilt ein Alkohol- und Cannabisverbot. Praktisch reicht bereits analytischer Nachweis (\u2248 1 ng/ml Serum) für eine Ordnungswidrigkeit. Gesetze im Internetgib-acht-im-verkehr.de (https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__24c.html)
- Mischkonsum-Verbot: THC + Alkohol ist extra sanktioniert; für Cannabiskonsumierende gilt am Steuer Alkoholverbot (§ 24a Abs. 2a StVG). DServer Bundestag (https://dserver.bundestag.de/btd/20/113/2011370.pdf)
- Medizinisches Cannabis (Patienten): Der 3,5-ng-Tatbestand gilt nicht, wenn das THC bestimmungsgemäß aus ärztlich verordnetem Arzneimittel stammt. Aber: Du musst Fahrtüchtigkeit sicherstellen und die Verordnung nachweisen sowie musst du zuvor eine Fachärztliche-Begutachtung positiv durchgeführt haben.
2) THC - Wie lange warten?
Was sagen die Daten?
- Für gelegentliche Konsumenten (z. B. 1-2× pro Woche) liegt der Wert oft nach 6-8 Stunden schon unter 1 ng/ml, unter 3,5 ng/ml teils schon nach 3-5 Stunden. Empfohlen wird trotzdem mindestens 12 Stunden Wartezeit, weil unter 3,5 ng/ml noch leichte Beeinträchtigungen möglich sind. Science Media Center (https://www.sciencemediacenter.de/angebote/neuer-grenzwert-fuer-thc-im-strassenverkehr-24086)
- In einer Ausarbeitung (eingereicht beim Bundestag) heißt es: Gelegentliche unterschreiten in der Regel erst ca. 8 Stunden nach einem "durchschnittlichen Joint" den 1-ng-Wert; Regelmäßige brauchen Tage bis Wochen. Wichtig: Das ist eine Positionsschrift, kein Gesetz - aber praxisnah. Deutscher Bundestag (https://www.bundestag.de/resource/blob/823848/19-15-459-F.pdf)
Meine klare, konservative Empfehlung (für Rechtssicherheit)
- Gelegentlich (1-2×/Woche): 12 Stunden warten, besser ~14 Stunden. Beispiel: Konsum heute 18-20 Uhr \u21d2 morgen ab 7-8 Uhr fahren. Das liegt erfahrungsgemäß unter 3,5 ng/ml und meist auch unter 1 ng/ml. Science Media Center (https://www.sciencemediacenter.de/angebote/neuer-grenzwert-fuer-thc-im-strassenverkehr-24086)
- Regelmäßig (täglich / jeden 2. Tag): Frühestens 12-16 Stunden warten, besser längere Pausen einbauen. Hintergrund: langsamere Elimination und Risiko von Rest-THC. Science Media Center (https://www.sciencemediacenter.de/angebote/neuer-grenzwert-fuer-thc-im-strassenverkehr-24086)
- Chronisch (mehrere Joints/Tag): Du kannst dauerhaft > 3,5 ng/ml liegen. Hier hilft nur konsequentes Trennvermögen mit echten Konsumpausen oder der THC-Patientenstatus (richtig aufgesetzt!). Schreib mir gern auf Insta/Facebook (Suche: Dustin Senebald), ich erkläre den Prozess. Gesetze im Internet (https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__24a.html)
Wichtig: Körperfettanteil, Dosis/THC-Gehalt, Konsumart & Schlaf beeinflussen die Werte stark. Meine Zeiten sind sicherheitsorientierte Richtwerte, keine Garantien.
3) "Harte" Drogen (Amphetamine/MDMA, Kokain & Co.)
Rechtslage: Für alle berauschenden Mittel (§ 24a Abs. 2 StVG) gilt: Schon der Nachweis im Serum bedeutet "unter Wirkung" - völlig unabhängig von 3,5 ng (das gibt es nur bei THC). Wer Chemie-Konsum einräumt, riskiert Fahrerlaubnismaßnahmen - also nichts sagen. Buzer (https://www.buzer.de/24a_StVG.htm)
Nachweiszeiten (realistische Spannen)
- Amphetamine / MDMA (Ecstasy): Blut meist bis ~24 h; Urin oft 1-4 Tage (pH-abhängig; bei hohen Dosen länger). Faustregel: Mindestens 24 h nicht fahren; wer ganz sicher gehen will, 4 Tage warten. DHSDrugcom (https://www.drugcom.de/haeufig-gestellte-fragen/allgemeine-fragen/wie-lange-koennen-drogen-im-koerper-nachgewiesen-werden)
- Kokain / Benzoylecgonin: Kokain im Blut ~12-24 h; Benzoylecgonin (Abbaustoff) im Urin meist 2-4 Tage, bei wiederholtem/hohem Konsum auch länger (teils bis ~10 Tage berichtet). Dauerhafter und chronischer Konsum kann auch noch Monate danach nachgewiesen werden! Praxis: Mindestens 48-72 h nicht fahren; bei Wochenend-Konsum kann sich der Metabolit aufsummieren \u21d2 3-7 Tage Pause anpeilen.
Merke: Der Abbaustoff (z. B. Benzoylecgonin) macht dich nicht akut fahruntüchtig, ist aber juristisch relevant, weil sein Nachweis die "Wirkung"/Konsum belegt. Deshalb: Trennvermögen heißt klare, ausreichende Konsumpausen.
4) Trennvermögen richtig leben (und MPU vermeiden)
- Plan deinen Konsum so, dass du definierte Wartezeiten einhältst (siehe oben). Das ist der Schlüssel, den Führerschein nicht in Gefahr zu bringen - Das geht sehr schnell, von den einen auf den anderen Tag!
- Kein Mischkonsum mit Alkohol, wenn du Cannabis konsumierst - das ist ein eigener Verstoß. DServer Bundestag (https://dserver.bundestag.de/btd/20/113/2011370.pdf)
- Patientenstatus: Wenn du medizinisches Cannabis brauchst, lass dir das sauber verordnen und führe Nachweise (Rezept, Indikation und FÄG Gutachten). Dann greift die Ausnahme im Gesetz - Fahrtüchtigkeit bleibt Pflicht. Gesetze im Internet (https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__24a.html)
5) Meine Praxisempfehlungen (Dustin)
- THC gelegentlich: 12-14 h warten (nicht nur "gefühlt nüchtern", sondern rechtlich stabil unter 3,5 ng und meist unter 1 ng). Science Media Center (https://www.sciencemediacenter.de/angebote/neuer-grenzwert-fuer-thc-im-strassenverkehr-24086)
- THC regelmäßig: mind. 12-16 h, besser länger oder mehr Pausentage einbauen. Science Media Center (https://www.sciencemediacenter.de/angebote/neuer-grenzwert-fuer-thc-im-strassenverkehr-24086)
- THC chronisch: Ohne echte Pausen oder Patientenstatus bist du dauerhaft risikobehaftet. Schreib mir, wenn du den legal sauberen Patientenweg gehen willst. Gesetze im Internet (https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__24a.html)
- MDMA/Amphetamin: >= 24 h (sicher: bis 4 Tage). DHSDrugcom (https://www.drugcom.de/haeufig-gestellte-fragen/allgemeine-fragen/wie-lange-koennen-drogen-im-koerper-nachgewiesen-werden)
- Kokain: >= 48-72 h (bei häufigem Konsum 3-7 Tage).
- Kontrolle: Schnelltest ablehnen, nichts sagen, Blutentnahme zulässig \u2192 danach anwaltlich klären. VON RUEDEN | HEYSEDejure (https://www.rueden.de/bussgeldkatalog/drogen-am-steuer/drogentest)
6) Disclaimer (ehrlich & wichtig)
Ich helfe Bürgern dabei, legal sicher zu fahren. Keine der hier genannten Zeiten ist eine Garantie - Biologie ist individuell. Wer irgendwelche Ausfallerscheinungen hat, fährt nicht. Punkt. Und: Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Pressekontakt:
SEDURA Consulting GmbH
E-Mail: dustin@sedura.de
Website: https://sedura-mpu.de/
Original-Content von: SEDURA Consulting GmbH, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/162214/6097124
Von Dustin Senebald:
Wer nüchtern fährt, fährt sicher. Doch viele Bürger stellen sich die berechtigte Frage: Ab wann bin ich nach dem Konsum bestimmter Substanzen wieder rechtlich auf der sicheren Seite?
Was viele nicht wissen: Schon ein Konsum am Sonntag kann am Montag zu Problemen bei einer Verkehrskontrolle führen - selbst dann, wenn man sich subjektiv längst wieder "fit" fühlt. Der Grund: Die Abbauzeiten im Körper und die Nachweisgrenzen im Verkehrsrecht haben wenig mit dem persönlichen Empfinden zu tun - sondern mit toxikologischen Grenzwerten, denen die Polizei und Fahrerlaubnisstellen folgen.
Warum Wissen schützt
Ein weit verbreiteter Irrtum: "Wenn ich nichts mehr spüre, kann ich wieder fahren." Doch der Körper kann Reste von THC, Amphetamin oder anderen Substanzen über viele Stunden - teils sogar Tage - im Blut oder Urin nachweisen. Schon geringe Restmengen reichen aus, um eine sogenannte "Fahrt unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln" anzunehmen.
Das kann im schlimmsten Fall nicht nur zum Führerscheinentzug, sondern auch zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) führen - mit allen damit verbundenen Kosten und Konsequenzen.
Trennvermögen: Das A und O
Besonders relevant ist das sogenannte Trennvermögen. Es beschreibt die Fähigkeit, Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr zeitlich konsequent voneinander zu trennen. Wer wiederholt mit Restwerten erwischt wird, obwohl kein akuter Rauschzustand vorliegt, gilt häufig als "ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen". Zeigst du hingegen, dass du dich an empfohlene Konsumpausen und Abbauzeiten hältst, kannst du rechtlich auf der sicheren Seite bleiben - auch ohne Abstinenz.
Was erwartet dich in diesem Artikel?
In diesem Beitrag erhältst du:
- eine fundierte Übersicht über gängige Substanzen (z. B. THC, Amphetamin, MDMA, Alkohol),
- konservativ-realistische Richtwerte für Abbau- und Nachweiszeiten,
- rechtliche Hintergründe zur MPU-Anordnung und Trennvermögensprüfung,
- konkrete Hinweise, wie du dich schützen kannst, ohne auf medizinisch notwendige Medikation verzichten zu müssen (z. B. bei Cannabis-Patienten).
Ziel ist es, unnötige MPU-Anordnungen zu vermeiden, die eigene Fahrerlaubnis zu schützen - und gleichzeitig ein sicheres und verantwortungsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr zu fördern. Nicht durch Panikmache, sondern durch fundiertes Wissen.
1) Rechtliche Basics (Stand: 12.08.2025)
- Regulärer THC-Grenzwert (ab 21 Jahren & nicht in Probezeit): 3,5 ng/ml THC im Blutserum (§ 24a Abs. 1a StVG). Darunter liegt keine Ordnungswidrigkeit allein wegen THC. Gesetze im InternetBMV (https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__24a.html)
- U21 / Probezeit (§ 24c StVG): Null-Toleranz für Cannabis. Für Fahranfänger gilt ein Alkohol- und Cannabisverbot. Praktisch reicht bereits analytischer Nachweis (\u2248 1 ng/ml Serum) für eine Ordnungswidrigkeit. Gesetze im Internetgib-acht-im-verkehr.de (https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__24c.html)
- Mischkonsum-Verbot: THC + Alkohol ist extra sanktioniert; für Cannabiskonsumierende gilt am Steuer Alkoholverbot (§ 24a Abs. 2a StVG). DServer Bundestag (https://dserver.bundestag.de/btd/20/113/2011370.pdf)
- Medizinisches Cannabis (Patienten): Der 3,5-ng-Tatbestand gilt nicht, wenn das THC bestimmungsgemäß aus ärztlich verordnetem Arzneimittel stammt. Aber: Du musst Fahrtüchtigkeit sicherstellen und die Verordnung nachweisen sowie musst du zuvor eine Fachärztliche-Begutachtung positiv durchgeführt haben.
2) THC - Wie lange warten?
Was sagen die Daten?
- Für gelegentliche Konsumenten (z. B. 1-2× pro Woche) liegt der Wert oft nach 6-8 Stunden schon unter 1 ng/ml, unter 3,5 ng/ml teils schon nach 3-5 Stunden. Empfohlen wird trotzdem mindestens 12 Stunden Wartezeit, weil unter 3,5 ng/ml noch leichte Beeinträchtigungen möglich sind. Science Media Center (https://www.sciencemediacenter.de/angebote/neuer-grenzwert-fuer-thc-im-strassenverkehr-24086)
- In einer Ausarbeitung (eingereicht beim Bundestag) heißt es: Gelegentliche unterschreiten in der Regel erst ca. 8 Stunden nach einem "durchschnittlichen Joint" den 1-ng-Wert; Regelmäßige brauchen Tage bis Wochen. Wichtig: Das ist eine Positionsschrift, kein Gesetz - aber praxisnah. Deutscher Bundestag (https://www.bundestag.de/resource/blob/823848/19-15-459-F.pdf)
Meine klare, konservative Empfehlung (für Rechtssicherheit)
- Gelegentlich (1-2×/Woche): 12 Stunden warten, besser ~14 Stunden. Beispiel: Konsum heute 18-20 Uhr \u21d2 morgen ab 7-8 Uhr fahren. Das liegt erfahrungsgemäß unter 3,5 ng/ml und meist auch unter 1 ng/ml. Science Media Center (https://www.sciencemediacenter.de/angebote/neuer-grenzwert-fuer-thc-im-strassenverkehr-24086)
- Regelmäßig (täglich / jeden 2. Tag): Frühestens 12-16 Stunden warten, besser längere Pausen einbauen. Hintergrund: langsamere Elimination und Risiko von Rest-THC. Science Media Center (https://www.sciencemediacenter.de/angebote/neuer-grenzwert-fuer-thc-im-strassenverkehr-24086)
- Chronisch (mehrere Joints/Tag): Du kannst dauerhaft > 3,5 ng/ml liegen. Hier hilft nur konsequentes Trennvermögen mit echten Konsumpausen oder der THC-Patientenstatus (richtig aufgesetzt!). Schreib mir gern auf Insta/Facebook (Suche: Dustin Senebald), ich erkläre den Prozess. Gesetze im Internet (https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__24a.html)
Wichtig: Körperfettanteil, Dosis/THC-Gehalt, Konsumart & Schlaf beeinflussen die Werte stark. Meine Zeiten sind sicherheitsorientierte Richtwerte, keine Garantien.
3) "Harte" Drogen (Amphetamine/MDMA, Kokain & Co.)
Rechtslage: Für alle berauschenden Mittel (§ 24a Abs. 2 StVG) gilt: Schon der Nachweis im Serum bedeutet "unter Wirkung" - völlig unabhängig von 3,5 ng (das gibt es nur bei THC). Wer Chemie-Konsum einräumt, riskiert Fahrerlaubnismaßnahmen - also nichts sagen. Buzer (https://www.buzer.de/24a_StVG.htm)
Nachweiszeiten (realistische Spannen)
- Amphetamine / MDMA (Ecstasy): Blut meist bis ~24 h; Urin oft 1-4 Tage (pH-abhängig; bei hohen Dosen länger). Faustregel: Mindestens 24 h nicht fahren; wer ganz sicher gehen will, 4 Tage warten. DHSDrugcom (https://www.drugcom.de/haeufig-gestellte-fragen/allgemeine-fragen/wie-lange-koennen-drogen-im-koerper-nachgewiesen-werden)
- Kokain / Benzoylecgonin: Kokain im Blut ~12-24 h; Benzoylecgonin (Abbaustoff) im Urin meist 2-4 Tage, bei wiederholtem/hohem Konsum auch länger (teils bis ~10 Tage berichtet). Dauerhafter und chronischer Konsum kann auch noch Monate danach nachgewiesen werden! Praxis: Mindestens 48-72 h nicht fahren; bei Wochenend-Konsum kann sich der Metabolit aufsummieren \u21d2 3-7 Tage Pause anpeilen.
Merke: Der Abbaustoff (z. B. Benzoylecgonin) macht dich nicht akut fahruntüchtig, ist aber juristisch relevant, weil sein Nachweis die "Wirkung"/Konsum belegt. Deshalb: Trennvermögen heißt klare, ausreichende Konsumpausen.
4) Trennvermögen richtig leben (und MPU vermeiden)
- Plan deinen Konsum so, dass du definierte Wartezeiten einhältst (siehe oben). Das ist der Schlüssel, den Führerschein nicht in Gefahr zu bringen - Das geht sehr schnell, von den einen auf den anderen Tag!
- Kein Mischkonsum mit Alkohol, wenn du Cannabis konsumierst - das ist ein eigener Verstoß. DServer Bundestag (https://dserver.bundestag.de/btd/20/113/2011370.pdf)
- Patientenstatus: Wenn du medizinisches Cannabis brauchst, lass dir das sauber verordnen und führe Nachweise (Rezept, Indikation und FÄG Gutachten). Dann greift die Ausnahme im Gesetz - Fahrtüchtigkeit bleibt Pflicht. Gesetze im Internet (https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__24a.html)
5) Meine Praxisempfehlungen (Dustin)
- THC gelegentlich: 12-14 h warten (nicht nur "gefühlt nüchtern", sondern rechtlich stabil unter 3,5 ng und meist unter 1 ng). Science Media Center (https://www.sciencemediacenter.de/angebote/neuer-grenzwert-fuer-thc-im-strassenverkehr-24086)
- THC regelmäßig: mind. 12-16 h, besser länger oder mehr Pausentage einbauen. Science Media Center (https://www.sciencemediacenter.de/angebote/neuer-grenzwert-fuer-thc-im-strassenverkehr-24086)
- THC chronisch: Ohne echte Pausen oder Patientenstatus bist du dauerhaft risikobehaftet. Schreib mir, wenn du den legal sauberen Patientenweg gehen willst. Gesetze im Internet (https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__24a.html)
- MDMA/Amphetamin: >= 24 h (sicher: bis 4 Tage). DHSDrugcom (https://www.drugcom.de/haeufig-gestellte-fragen/allgemeine-fragen/wie-lange-koennen-drogen-im-koerper-nachgewiesen-werden)
- Kokain: >= 48-72 h (bei häufigem Konsum 3-7 Tage).
- Kontrolle: Schnelltest ablehnen, nichts sagen, Blutentnahme zulässig \u2192 danach anwaltlich klären. VON RUEDEN | HEYSEDejure (https://www.rueden.de/bussgeldkatalog/drogen-am-steuer/drogentest)
6) Disclaimer (ehrlich & wichtig)
Ich helfe Bürgern dabei, legal sicher zu fahren. Keine der hier genannten Zeiten ist eine Garantie - Biologie ist individuell. Wer irgendwelche Ausfallerscheinungen hat, fährt nicht. Punkt. Und: Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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E-Mail: dustin@sedura.de
Website: https://sedura-mpu.de/
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