Stehendes Wasser auf einer Höhe von bis zu 5 cm reicht für eine Überschwemmung nicht aus. Damit eine Elementarschadenversicherung leisten muss, erfordert es "erhebliche Wassermassen", so ein aktuelles Urteil. Offen blieb, was nun genau zu "Grund und Boden" zählt. Heftiger Regen ließ das Wasser auf der Terrasse einer Versicherungsnehmerin bis zu 5 cm ansteigen. Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) verneinte jedoch einen Überschwemmungsschaden und entschied, dass der Wohngebäudeversicherer nicht leisten ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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