Das Bundesfinanzministerium (BMF ) hat seinen Anwendungserlass zur Abgeltungsteuer aktualisiert. Anleger, die eine NV-Bescheinigung besitzen, können sich jetzt ausländische Quellensteuer auf positive Kapitaleinkünfte anrechnen lassen. Diese Punkte sind zu beachten Von Michael Schreiber und Stefan Rullkötter. Ausländische Quellensteuer Wer als Aktionär ein internationales Depot hat, sollte beachten, dass ausländische Quellensteuer Netto-Dividenden ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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