Das Landgericht Lübeck verurteilte den Verkäufer einer Immobilie wegen arglistiger Täuschung: In einer Wohnanlage waren noch Bleiwasserleitungen verbaut, die er verschwieg. Die Käuferin erhält Ersatz für Mietausfälle sowie künftige Sanierungskosten. Das Landgericht Lübeck (LG) hat einen Immobilienverkäufer mit 36 vermieteten Wohneinheiten zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Der Grund war eine arglistige Täuschung über verbaute Bleileitungen. Den vollständigen Artikel lesen ...
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