Beschluss
artnet AG, Berlin
Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt
Auf Antrag der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Namen lautenden Stammaktien (ISIN: DE000A1K0375) zum regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG i. V. m. § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 22.08.2025 wirksam.
Die sofortige Vollziehung des Widerrufbescheids wird angeordnet.
Frankfurt am Main, 19.08.2025
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
artnet AG, Berlin
Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt
Auf Antrag der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Namen lautenden Stammaktien (ISIN: DE000A1K0375) zum regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG i. V. m. § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 22.08.2025 wirksam.
Die sofortige Vollziehung des Widerrufbescheids wird angeordnet.
Frankfurt am Main, 19.08.2025
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
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