Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 19. August 2025, den Bericht und Antrag betreffend die Vorprüfung der parlamentarischen Initiative der Abgeordneten Johannes Kaiser, Daniel Salzgeber, Daniel Seger, Franziska Hoop, Lino Nägele, Bettina Petzold-Mähr, Sebastian Gassner, Dagmar Bühler-Nigsch, Manfred Kaufmann, Dietmar Hasler, Carmen Heeb-Kindle, Stefan Öhri, Tanja Cissé, Christoph Wenaweser, Roger Schädler, Johannes Zimmermann, Thomas Vogt, Manuela Haldner-Schierscher und Sandra Fausch vom 23. Juli 2025 zur Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien zuhanden des Landtags verabschiedet.
Ein Initiativbegehren von Mitgliedern des Landtags ist von Gesetzes wegen einer Vorprüfung durch die Regierung zu unterziehen, bevor dieses im Landtag behandelt werden kann. Die Regierung überprüft dabei, ob die Initiative mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt und in formeller Hinsicht den legistischen Grundsätzen entspricht.
Die Regierung kommt nach erfolgter Prüfung zum Ergebnis, dass die Initiative sowohl mit der Verfassung als auch mit den bestehenden Staatsverträgen vereinbar ist. Inhaltlich macht die Regierung einige wenige Ausführungen zu den finanziellen Auswirkungen der parlamentarischen Initiative und geht auf die Entwicklung der Parteienfinanzierung ein. Die legistische Prüfung der Vorlage wurde durchgeführt. Legistische Korrekturen waren insbesondere beim Gesetzestitel, beim Ingress, bei der Änderungsanweisung zu Art. 3, bei Art. 3 Abs. 1 und bei der Überschrift zu Ziff. II. vorzunehmen.
Pressekontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Eve Beck, Generalsekretärin
T +423 236 74 37
eve.beck@regierung.li
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Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100934100
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 19. August 2025, den Bericht und Antrag betreffend die Vorprüfung der parlamentarischen Initiative der Abgeordneten Johannes Kaiser, Daniel Salzgeber, Daniel Seger, Franziska Hoop, Lino Nägele, Bettina Petzold-Mähr, Sebastian Gassner, Dagmar Bühler-Nigsch, Manfred Kaufmann, Dietmar Hasler, Carmen Heeb-Kindle, Stefan Öhri, Tanja Cissé, Christoph Wenaweser, Roger Schädler, Johannes Zimmermann, Thomas Vogt, Manuela Haldner-Schierscher und Sandra Fausch vom 23. Juli 2025 zur Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien zuhanden des Landtags verabschiedet.
Ein Initiativbegehren von Mitgliedern des Landtags ist von Gesetzes wegen einer Vorprüfung durch die Regierung zu unterziehen, bevor dieses im Landtag behandelt werden kann. Die Regierung überprüft dabei, ob die Initiative mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt und in formeller Hinsicht den legistischen Grundsätzen entspricht.
Die Regierung kommt nach erfolgter Prüfung zum Ergebnis, dass die Initiative sowohl mit der Verfassung als auch mit den bestehenden Staatsverträgen vereinbar ist. Inhaltlich macht die Regierung einige wenige Ausführungen zu den finanziellen Auswirkungen der parlamentarischen Initiative und geht auf die Entwicklung der Parteienfinanzierung ein. Die legistische Prüfung der Vorlage wurde durchgeführt. Legistische Korrekturen waren insbesondere beim Gesetzestitel, beim Ingress, bei der Änderungsanweisung zu Art. 3, bei Art. 3 Abs. 1 und bei der Überschrift zu Ziff. II. vorzunehmen.
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