Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 19. August 2025, eine Abänderung der Verordnung über die fachliche Eignung im Gastgewerbe genehmigt.
Mit der Abänderung werden die schweizerischen Ausbildungsnachweise jenen der EWR-Mitgliedstaaten gleichgestellt. Zusätzlich wird die Grundlage geschaffen, dass Personen, die bereits einen erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung in einem der beiden Prüfungsfächer (Rechtskunde oder im Lebensmittelbereich) nachweisen können, von der Prüfung im entsprechenden Fach befreit werden können. Zudem wird die Bestimmung über die Wiederholung der Prüfung angepasst.
Die Änderungen treten am 1. September 2025 in Kraft.
Pressekontakt:
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Sport
Amt für Volkswirtschaft
Katja Gey, Leiterin
T +423 236 68 71
katja.gey@llv.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100934113
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 19. August 2025, eine Abänderung der Verordnung über die fachliche Eignung im Gastgewerbe genehmigt.
Mit der Abänderung werden die schweizerischen Ausbildungsnachweise jenen der EWR-Mitgliedstaaten gleichgestellt. Zusätzlich wird die Grundlage geschaffen, dass Personen, die bereits einen erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung in einem der beiden Prüfungsfächer (Rechtskunde oder im Lebensmittelbereich) nachweisen können, von der Prüfung im entsprechenden Fach befreit werden können. Zudem wird die Bestimmung über die Wiederholung der Prüfung angepasst.
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