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Booking Holdings: Widerstand gebrochen - neue Höchststände in Sicht?

Bullisches Signal!

Rückblick

Booking Holdings ist die führende Plattform für Online-Reisebuchungen. Seit dem Rekordhoch im Juli sehen wir eine Korrektur, die durch fallende Hochpunkte gekennzeichnet ist. Die gelbe Trendlinie verbindet diese Punkte und visualisiert den Widerstand. Der Kurs ist immer wieder an dieser Linie abgeprallt. Jetzt wurde diese Hürde überwunden.

Booking Holdings-Aktie: Chart vom 20.08.2025, Kürzel: BKNG, Kurs: 5610.80 USD, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Der Ausbruch über die Abwärtstrendlinie ist ein starkes bullisches Signal. Ein temporärer Rücksetzer in den Bereich der 20-Tagelinie könnte attraktive Einstiegsmöglichkeiten eröffnen.

Mögliches bärisches Szenario

Ein Fall unter die GDs 20/50 wäre ein Warnzeichen. Weitere Kursverluste könnten folgen.

Meinung

Die Menschen reisen und genießen ihre Freizeit. Booking profitiert von diesem Trend. Das Unternehmen dominiert mit seinen Buchungsseiten den Reisesektor. Jetzt erzielte das Online-Reiseportal eine 9,5-Millionen-Dollar-Einigung mit dem texanischen Generalstaatsanwalt wegen "Junk Fee"-Praktiken. Die Anleger griffen in den letzten Tagen bei den Booking-Papieren zu. Charttechnisch hat sich das Bild aufgeklart.

Quellennachweise, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 180.98 Mrd. USD
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 1.21 Mrd. USD
  • Meine Meinung zu Booking Holdings ist bullisch
  • Quellennachweis: -

Autor: Wolfgang Zussner

Veröffentlichungsdatum: 20.08.2025

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegen keine Interessenskonflikte vor.

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