Mit Urteil vom 25. Februar 2025 (Az. VIII R 22/22) hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine grundlegende Frage zur Behandlung von Einlagen bei einer sogenannten wirtschaftlichen Neugründung einer Aktiengesellschaft (AG) entschieden. Der Leitsatz: Bereits erfüllte Einlageforderungen leben bei wirtschaftlicher Neugründung nicht wieder auf - spätere Zahlungen stellen keine erneute Einzahlung in das Nennkapital, ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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