Vor dem OLG Frankfurt scheiterte ein Versicherer: Er wollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung für nichtig erklären, weil der Kunde bei einem Tele-Underwriting-Gespräch angeblich falsche Angaben zu seiner Gesundheit gemacht habe. Das Gericht sah keine klare Täuschung. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat die Berufung eines Versicherers in einem Streit um eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zurückgewiesen. Das Unternehmen wollte den Vertrag für nichtig erklären. Es warf dem Versicherungsnehmer ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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