Mit zwei Entscheidungen vom 22. Januar 2025 (Az. XI R 22/22 und XI R 19/23) hat der Bundesfinanzhof (BFH) für Klarheit in der umsatzsteuerlichen Behandlung von sog. "Spar-Menüs" in der Systemgastronomie gesorgt. Die sog. Food-and-Paper-Methode, bei der der Preisnachlass insbesondere Getränken zugeordnet wurde, ist laut BFH nicht sachgerecht. Stattdessen ist der Menüpreis nach den Einzelverkaufspreisen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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