Eine Energieberatungsfirma wurde zu einem Schadensersatz in Höhe von etwa 6.000 Euro verurteilt. Grund war eine fehlerhafte Beratung: Ein Hauseigentümer ließ deswegen Fenster mit zu hohen Wärmedurchgangskoeffizienten einbauen, die nicht förderfähig waren. Das Landgericht Berlin II hat eine Energieberatungsfirma zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von rund 6.000 Euro wegen einer Falschberatung verurteilt. Aufgrund der Falschberatung habe der Besitzer eines Eigenheims Fenster und Dachfenster mit ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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