Die Übertragung von GmbH-Anteilen zwischen Ehegatten im Zugewinnausgleich zählt als steuerpflichtiger Verkauf. In einem Fall beruhte die Übertragung jedoch auf einem gemeinsamen steuerlichen Irrtum, sodass der BFH nach Änderung des Ehevertrags zugunsten der Eheleute entschied. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Übertragung von GmbH-Anteilen zwischen Ehegatten im Rahmen eines Zugewinnausgleichs grundsätzlich als steuerpflichtiger Verkauf nach §'¯17 Einkommensteuergesetz (EStG) gilt. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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