München (ots) -
Wie die Süddeutsche Zeitung heute berichtet, hat eine IT-forensische Analyse ergeben, dass Behauptungen von Lilly Becker's Ex-Partner, Pierre Uebelhack, über den Abschluss von Darlehensverträgen unzutreffend waren, um es zurückhaltend auszudrücken. Die Staatsanwaltschaft in München ermittelt (Az. 241 Js 170303/25), u.a. wegen Betrugs. "Steigbügelhalter" war Lilly Becker's Ex-Manager Sascha Rinne, ein mit Pierre Uebelhack befreundeter Zeuge.
Der Richter in der ersten Instanz beim LG München I (Dr. Englmann) hatte damals in seinem Urteil wörtlich geschrieben: "Das Gericht sieht den Nachweis des wirksamen Abschlusses der Darlehensverträge als erbracht an". Deshalb war der Richter der Meinung, dass unsere Mandantin, Lilly Becker, "nicht zur Wahrheit gefunden hat". Das hat sich durch die IT-forensische Analyse als unzutreffend bzw. nicht haltbar erwiesen.
Aufgrund des jetzt vorliegenden Gutachtens und aufgrund der sich widersprechenden Aussagen von Sascha Rinne und Pierre Uebelhack sind wir der Meinung, dass es Pierre Uebelhack war, "der nicht zur Wahrheit gefunden hat", um es erneut zurückhaltend auszudrücken. Wir sind deshalb zuversichtlich, dass wir den Prozess für Lilly Becker in der Berufung beim OLG München (Az. 17 U 1521/25 e) gewinnen werden.
Es steht außer Frage, dass Pierre Uebelhack im Laufe der Beziehung mit Lilly Becker Zahlungen zu Gunsten von Lilly Becker geleistet hat. Die Frage ist jedoch, ob solche Zahlungen als übliche, jedenfalls im Einzelfall nicht ungewöhnliche Zuwendungen zu qualifizieren sind oder ob es sich bei allen Zahlungen tatsächlich um "geliehenes Geld" gehandelt hat, was der Lebenserfahrung widerspricht. Das ist, zugegeben, schwierig im Nachhinein zu rekapitulieren. Das müsste auch für jeden einzelnen Zahlungsvorgang, egal ob an Dritte (z.B. Miete) oder an Lilly Becker, von Pierre Uebelhack behauptet, von Lilly Becker geprüft und von Herrn Uebelhack im Zweifel bewiesen werden.
Es geht aber nicht an, dieser Schwierigkeit dadurch aus dem Weg gehen zu wollen, dass unwahre Angaben über angebliche Darlehensverträge gemacht werden. Pierre Uebelhack hat durch sein Verhalten einen erheblichen Rufschaden zum Nachteil von Lilly Becker verursacht. Das werden wir ihm entgegenhalten, falls wir jemals über einzelne Beträge, die er beansprucht, mit ihm verhandeln sollten.
Pressekontakt:
Legal Alliance Rechtsanwalts GmbH
Dr. Michael Scheele
Geiselgasteigstraße 52
81545 München
Tel: +49 (0) 89 41 94 65-0
info@legalalliance.com
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/167284/6105652
Wie die Süddeutsche Zeitung heute berichtet, hat eine IT-forensische Analyse ergeben, dass Behauptungen von Lilly Becker's Ex-Partner, Pierre Uebelhack, über den Abschluss von Darlehensverträgen unzutreffend waren, um es zurückhaltend auszudrücken. Die Staatsanwaltschaft in München ermittelt (Az. 241 Js 170303/25), u.a. wegen Betrugs. "Steigbügelhalter" war Lilly Becker's Ex-Manager Sascha Rinne, ein mit Pierre Uebelhack befreundeter Zeuge.
Der Richter in der ersten Instanz beim LG München I (Dr. Englmann) hatte damals in seinem Urteil wörtlich geschrieben: "Das Gericht sieht den Nachweis des wirksamen Abschlusses der Darlehensverträge als erbracht an". Deshalb war der Richter der Meinung, dass unsere Mandantin, Lilly Becker, "nicht zur Wahrheit gefunden hat". Das hat sich durch die IT-forensische Analyse als unzutreffend bzw. nicht haltbar erwiesen.
Aufgrund des jetzt vorliegenden Gutachtens und aufgrund der sich widersprechenden Aussagen von Sascha Rinne und Pierre Uebelhack sind wir der Meinung, dass es Pierre Uebelhack war, "der nicht zur Wahrheit gefunden hat", um es erneut zurückhaltend auszudrücken. Wir sind deshalb zuversichtlich, dass wir den Prozess für Lilly Becker in der Berufung beim OLG München (Az. 17 U 1521/25 e) gewinnen werden.
Es steht außer Frage, dass Pierre Uebelhack im Laufe der Beziehung mit Lilly Becker Zahlungen zu Gunsten von Lilly Becker geleistet hat. Die Frage ist jedoch, ob solche Zahlungen als übliche, jedenfalls im Einzelfall nicht ungewöhnliche Zuwendungen zu qualifizieren sind oder ob es sich bei allen Zahlungen tatsächlich um "geliehenes Geld" gehandelt hat, was der Lebenserfahrung widerspricht. Das ist, zugegeben, schwierig im Nachhinein zu rekapitulieren. Das müsste auch für jeden einzelnen Zahlungsvorgang, egal ob an Dritte (z.B. Miete) oder an Lilly Becker, von Pierre Uebelhack behauptet, von Lilly Becker geprüft und von Herrn Uebelhack im Zweifel bewiesen werden.
Es geht aber nicht an, dieser Schwierigkeit dadurch aus dem Weg gehen zu wollen, dass unwahre Angaben über angebliche Darlehensverträge gemacht werden. Pierre Uebelhack hat durch sein Verhalten einen erheblichen Rufschaden zum Nachteil von Lilly Becker verursacht. Das werden wir ihm entgegenhalten, falls wir jemals über einzelne Beträge, die er beansprucht, mit ihm verhandeln sollten.
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