Zürich (ots) -
Die Baumeister setzen sich entschieden für einen allgemeinverbindlichen Landesmantelvertrag (LMV) ein, der am 1. Januar 2026 in Kraft tritt. An der zweiten Verhandlungsrunde zum neuen Landesmantelvertrag (LMV) vom 28. August 2025 hat die Verhandlungsdelegation des Schweizerischen Baumeisterverbands (SBV) einen konkreten Vertragsentwurf eingebracht, der den Fokus auf die Einhaltung der relevanten Minimalstandards setzt. Ziel ist der konsequente Schutz vor Lohndumping sowie der wichtigsten Arbeitsbedingungen. Das ist umso wichtiger, weil die Baumeister heute die höchsten Mindestlöhne Europas zahlen, zu denen sie auch künftig stehen. Der Vorschlag umfasst moderne und zeitgemässe Arbeitsbedingungen, die Arbeitgebern und Arbeitnehmern mehr Spielraum für gute Lösungen geben.
Die Baumeister bekennen sich zu einem allgemein verbindlich erklärten Landesmantelvertrag (LMV) und setzen sich mit dem in der zweiten Verhandlungsrunde vorgelegten Entwurf für einen schlanken, klar verständlichen Gesamtarbeitsvertrag ein. Dieser schafft eine zukunftsfähige Grundlage für die moderne Arbeitswelt im Bauhauptgewerbe. Seine klaren und einfachen Regelungen dienen dazu, den LMV effizient und effektiv zu vollziehen. Der Entwurf bildet die Grundlage für die weiteren Verhandlungen mit den Gewerkschaften. Damit unterstreichen die Baumeister ihre Bereitschaft, die Gespräche konstruktiv und lösungsorientiert voranzubringen.
Funktionierender Vollzug schützt den fairen Wettbewerb
Ein funktionierender Vollzug schützt den fairen Wettbewerb und die Arbeitnehmenden. Lohndumping und Schwarzarbeit soll konsequent Einhalt geboten werden. Darauf setzten die die Baumeister den Fokus. Für einen wirksamen Schutz vor Missbrauch braucht es klare, aber umsetzbare Regeln. Entscheidend sind wenige, dafür aber verständliche und umsetzbare Vorgaben, die konsequent kontrolliert und durchgesetzt werden können. Ebenso ist es zentral, dass die vorhandenen Mittel von den Sozialpartnern zweckgebunden und gezielt für den Vollzug eingesetzt werden.
Baumeister verteidigen Europas höchsten Mindestlohn
Die Baumeister halten mit rund 5000 Franken am europaweit höchsten Mindestlohn fest. Auch künftig bekennen sich die Baumeister dazu, international die höchsten Mindestlöhne zu garantieren und im LMV festzuschreiben. Individuelle Lohnerhöhungen oberhalb der Mindestlöhne sollen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Das Bauhauptgewerbe hat über Jahre bewiesen, dass es die höchsten gewerblichen Löhne Europas bezahlt. Ausgebildete Maurerinnen und Maurer verdienen durchschnittlich 6000 Franken im Monat, in gewissen Regionen sogar mehr. Seit 2019 sind die Löhne um insgesamt 7,5 Prozent gestiegen. Damit hat das Bauhauptgewerbe die Kaufkraft deutlich stärker erhöht als die Schweizer Wirtschaft insgesamt. Die Teuerung betrug im selben Zeitraum 6,5 Prozent und wurde damit übertroffen, die reale Kaufkraft hat zugenommen. Mit der Frührente ab 60, fünf beziehungsweise sechs Wochen Ferien für Lernende, sowie bis zum 20.und ab dem 50. Lebensjahr, grosszügigen Mittagsspesen sowie bezahlte Weiterbildungen bietet das Bauhauptgewerbe interessante Arbeitsbedingungen.
Konkreter Vertragsentwurf mit modernen Arbeitsbedingungen
Der Vertragsentwurf der Baumeister schlägt moderne und zeitgemässe Arbeitsbedingungen vor, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer weniger einschränken als heute und Handlungsspielraum für Lösungen in den konkreten Arbeitsverhältnissen eröffnet:
- Die jährliche Normalarbeitszeit soll mit 2112 Stunden unverändert bleiben und nicht erhöht werden.
- Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit beträgt bei einer Fünf-Tage-Woche 40,5 Stunden. In besonderen Fällen soll auch am Samstag gearbeitet werden können.
- Die Arbeitsstunden, die über oder unter der vereinbarten Wochenarbeitszeit liegen, sollen einem Gleitzeitkonto gutgeschrieben beziehungsweise belastet werden.
- Das mehrjährig geführte Konto ist im Saldo nach oben auf 250 Stunden und nach unten auf 150 Minusstunden begrenzt, um planbare und ausgeglichene Arbeitszeiten zu gewährleisten.
- Zeitguthaben sollen über einen längeren Zeitraum angespart und zu definierten Zwecken eingesetzt werden können, zum Beispiel für die persönliche Weiterbildung, für einen Langzeiturlaub oder die Betreuung von Familienangehörigen.
- Für eine bessere Planbarkeit werden Betriebsferien, Brückentage und Vorholtage bereits im Vorjahr festgelegt und den Arbeitnehmern bekanntgegeben.
Der Vertragsentwurf ist die Grundlage für die weiteren Verhandlungen zwischen dem Schweizerischen Baumeisterverband und den Gewerkschaften. Der SBV setzt sich mit grossem Engagement für einen neuen allgemeinverbindlich erklärten LMV ein, der Anfang 2026 in Kraft treten soll.
Pressekontakt:
Jacqueline Theiler, Leiterin Kommunikation
Tel. +41 058 360 76 42, jacqueline.theiler@baumeister.ch
Matthias Engel, Mediensprecher
Tel. +41 058 360 76 35, matthias.engel@baumeister.ch
Original-Content von: SBV Schweiz. Baumeisterverband, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100051907/100934322
Die Baumeister setzen sich entschieden für einen allgemeinverbindlichen Landesmantelvertrag (LMV) ein, der am 1. Januar 2026 in Kraft tritt. An der zweiten Verhandlungsrunde zum neuen Landesmantelvertrag (LMV) vom 28. August 2025 hat die Verhandlungsdelegation des Schweizerischen Baumeisterverbands (SBV) einen konkreten Vertragsentwurf eingebracht, der den Fokus auf die Einhaltung der relevanten Minimalstandards setzt. Ziel ist der konsequente Schutz vor Lohndumping sowie der wichtigsten Arbeitsbedingungen. Das ist umso wichtiger, weil die Baumeister heute die höchsten Mindestlöhne Europas zahlen, zu denen sie auch künftig stehen. Der Vorschlag umfasst moderne und zeitgemässe Arbeitsbedingungen, die Arbeitgebern und Arbeitnehmern mehr Spielraum für gute Lösungen geben.
Die Baumeister bekennen sich zu einem allgemein verbindlich erklärten Landesmantelvertrag (LMV) und setzen sich mit dem in der zweiten Verhandlungsrunde vorgelegten Entwurf für einen schlanken, klar verständlichen Gesamtarbeitsvertrag ein. Dieser schafft eine zukunftsfähige Grundlage für die moderne Arbeitswelt im Bauhauptgewerbe. Seine klaren und einfachen Regelungen dienen dazu, den LMV effizient und effektiv zu vollziehen. Der Entwurf bildet die Grundlage für die weiteren Verhandlungen mit den Gewerkschaften. Damit unterstreichen die Baumeister ihre Bereitschaft, die Gespräche konstruktiv und lösungsorientiert voranzubringen.
Funktionierender Vollzug schützt den fairen Wettbewerb
Ein funktionierender Vollzug schützt den fairen Wettbewerb und die Arbeitnehmenden. Lohndumping und Schwarzarbeit soll konsequent Einhalt geboten werden. Darauf setzten die die Baumeister den Fokus. Für einen wirksamen Schutz vor Missbrauch braucht es klare, aber umsetzbare Regeln. Entscheidend sind wenige, dafür aber verständliche und umsetzbare Vorgaben, die konsequent kontrolliert und durchgesetzt werden können. Ebenso ist es zentral, dass die vorhandenen Mittel von den Sozialpartnern zweckgebunden und gezielt für den Vollzug eingesetzt werden.
Baumeister verteidigen Europas höchsten Mindestlohn
Die Baumeister halten mit rund 5000 Franken am europaweit höchsten Mindestlohn fest. Auch künftig bekennen sich die Baumeister dazu, international die höchsten Mindestlöhne zu garantieren und im LMV festzuschreiben. Individuelle Lohnerhöhungen oberhalb der Mindestlöhne sollen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Das Bauhauptgewerbe hat über Jahre bewiesen, dass es die höchsten gewerblichen Löhne Europas bezahlt. Ausgebildete Maurerinnen und Maurer verdienen durchschnittlich 6000 Franken im Monat, in gewissen Regionen sogar mehr. Seit 2019 sind die Löhne um insgesamt 7,5 Prozent gestiegen. Damit hat das Bauhauptgewerbe die Kaufkraft deutlich stärker erhöht als die Schweizer Wirtschaft insgesamt. Die Teuerung betrug im selben Zeitraum 6,5 Prozent und wurde damit übertroffen, die reale Kaufkraft hat zugenommen. Mit der Frührente ab 60, fünf beziehungsweise sechs Wochen Ferien für Lernende, sowie bis zum 20.und ab dem 50. Lebensjahr, grosszügigen Mittagsspesen sowie bezahlte Weiterbildungen bietet das Bauhauptgewerbe interessante Arbeitsbedingungen.
Konkreter Vertragsentwurf mit modernen Arbeitsbedingungen
Der Vertragsentwurf der Baumeister schlägt moderne und zeitgemässe Arbeitsbedingungen vor, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer weniger einschränken als heute und Handlungsspielraum für Lösungen in den konkreten Arbeitsverhältnissen eröffnet:
- Die jährliche Normalarbeitszeit soll mit 2112 Stunden unverändert bleiben und nicht erhöht werden.
- Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit beträgt bei einer Fünf-Tage-Woche 40,5 Stunden. In besonderen Fällen soll auch am Samstag gearbeitet werden können.
- Die Arbeitsstunden, die über oder unter der vereinbarten Wochenarbeitszeit liegen, sollen einem Gleitzeitkonto gutgeschrieben beziehungsweise belastet werden.
- Das mehrjährig geführte Konto ist im Saldo nach oben auf 250 Stunden und nach unten auf 150 Minusstunden begrenzt, um planbare und ausgeglichene Arbeitszeiten zu gewährleisten.
- Zeitguthaben sollen über einen längeren Zeitraum angespart und zu definierten Zwecken eingesetzt werden können, zum Beispiel für die persönliche Weiterbildung, für einen Langzeiturlaub oder die Betreuung von Familienangehörigen.
- Für eine bessere Planbarkeit werden Betriebsferien, Brückentage und Vorholtage bereits im Vorjahr festgelegt und den Arbeitnehmern bekanntgegeben.
Der Vertragsentwurf ist die Grundlage für die weiteren Verhandlungen zwischen dem Schweizerischen Baumeisterverband und den Gewerkschaften. Der SBV setzt sich mit grossem Engagement für einen neuen allgemeinverbindlich erklärten LMV ein, der Anfang 2026 in Kraft treten soll.
Pressekontakt:
Jacqueline Theiler, Leiterin Kommunikation
Tel. +41 058 360 76 42, jacqueline.theiler@baumeister.ch
Matthias Engel, Mediensprecher
Tel. +41 058 360 76 35, matthias.engel@baumeister.ch
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